Das Stromnetzpaket 2026
30. November 2026 @ 10:00 - 12:00
Seminarziel/ -inhalt:
Der Netzanschluss ist zu einem der zentralen Engpässe der Energiewende geworden. Während der Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen, Batteriespeichern und neuen Stromverbrauchern wie Rechenzentren weiter an Dynamik gewinnt, stößt das bestehende Netzanschlussrecht
zunehmend an seine Grenzen. Lange Bearbeitungszeiten, knappe Netzkapazitäten und das vielfach kritisierte Windhundprinzip verzögern die Umsetzung von Projekten und stehen derzeit im Mittelpunkt der energiepolitischen Diskussion. Mit dem Stromnetzpaket 2026 soll der Rechtsrahmen
reformiert werden. Vorgesehen sind unter anderem neue Mechanismen zur Priorisierung wie das Reifegradverfahren und Reservierung von Netzkapazitäten, flexiblere Netzanschlussmodelle sowie eine stärkere Digitalisierung der Anschlussverfahren. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und wird intensiv diskutiert. Das Seminar vermittelt einen praxisnahen Überblick über die geplanten Neuregelungen, ihre Wechselwirkungen mit weiteren Gesetzgebungsvorhaben und ihre Auswirkungen auf die verschiedenen Akteure.
AGENDA
I. Warum braucht es ein Stromnetzpaket?
- Netzanschluss als Nadelöhr der Energiewende – Hintergrund und Reformbedarf
- Überblick Gesetzgebungsverfahren und EU-Rechtsrahmen
- Status Quo: Umgang mit Netzanschlussbegehren heute
II. Reform des Netzanschlussrechts – ein Überblick
- Kapazitätslimitierte Netzgebiete, Redispatch-Vorbehalt für EE-Anlagen
- Verteilung nach Reifegradverfahren statt Windhundprinzip
- Priorisierung, BKZ, Kapazitätsreservierung und -entzug
- Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens
- Überblick zum Anwendungsbereich: Welche Neuerungen gelten für wen?
III. Zusammenspiel mit weiteren Gesetzgebungs- und Festlegungsverfahren
- Wechselwirkung mit geplantem EEG 2027 und AgNes
- Verhältnis „Netzpaket“ & „Verteilernetzpaket“ vom 2.7.26
IV. Ausweitung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen (FCA)
V. Gesamtbewertung und Ausblick
- Auswirkungen auf unterschiedliche Anlagentypen und Akteure
- Übergangsregelungen: Behandlung laufender Netzanschlussverfahren
- Ausblick
VI. Raum für Fragen und Diskussionen
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz