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EEG-Abrechnung für das Jahr 2026

25. November 2026 @ 10:00 - 16:00

AGENDA

Einführung

  • Überblick zu den jüngsten Änderungen des EEG 2023
  • Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Auswirkung auf Vergütungsansprüche

Grundlagen der EEG-Abrechnung

  • Mitteilungspflichten, Abrechnungsfristen und Veröffentlichungspflichten
  • Nachträgliche Korrektur von EEG-Abrechnungen
  • Übergangsregelungen: Welches EEG gilt für welche Anlage?

Energieträgerübergreifende Fragen der EEG-Abrechnung

  • Marktprämie, Einspeisevergütung und unentgeltliche Abnahme
  • Auswirkungen von negativen Preisen auf EEG-Förderung (§ 51 EEG)
  • Vorgaben zur Fernsteuerbarkeit von EEG- und KWK-Anlagen
  • Vorgaben zur Messung von EEG-Anlagen und Auswirkungen auf Abrechnung
  • Das Sanktionsregime: Zahlungspflichten für Anlagenbetreiber
  • Aktuelles zu Ausgleichsansprüchen nach dem Redispatch 2.0
  • Typische Praxisprobleme bei Verteilnetzbetreibern
  • Aktuelle Rechtsprechung und Spruchpraxis Clearingstelle EEG | KWKG

Die finanzielle Förderung nach dem EEG für einzelne Energieträger

  • Solar-Auf-Dachanlagenanlagen, u.a.
    – Überschusseinspeisung und Volleinspeisebonus
    – Anlagenzusammenfassung, Repowering
    – Besonderheiten bei Balkon-PV-Anlagen und Garten-PV
  • Solar-Freiflächenanlagen
    – Änderungen der Flächenkulisse und bei Ausschreibungen
    – Naturschutzfachliche Anforderungen
    – Besonderheiten bei besonderen PV-Anlagen
  • Biomasseanlagen, u.a. zu den Vorgaben der BioSt-NachV
  • Windenergieanlagen, u.a. bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
  • Sonstiges (u. a. Wasserkraft, Ausgleich der finanziellen Beteiligung der Kommunen)

Ausblick

  • MiSpel-Festlegung der BNetzA
  • Entwurf zum EEG 2027 im Überblick
  • Entwurf zum sog. Netzpaket im Überblick

Details

  • Datum: 25. November 2026
  • Zeit:
    10:00 - 16:00
  • Veranstaltungskategorie:

Teilnahmegebühr

Einzeltarif NA-Mitglied:
550€ netto
Einzeltarif Nicht-Mitglieder:
650€ netto

Veranstaltungsort

Informationen zum Gruppentarif:

Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.

*NA = Norddeutsche Allianz