Energy Sharing gestalten
1. Dezember 2026 @ 9:00 - 15:00
Zielgruppe:
- Geschäftsführung
- Unternehmenssteuerung
- Vertrieb
- Energieeinkauf/Handel
- Marketing
Seminarziel/ -inhalt:
Mit § 42c der am 22. Dezember 2025 in Kraft getretenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) setzt die Bundesregierung eine Überarbeitung der EU-Elektrizitätsmarktregeln um (EMD), die u. a. ein Recht auf Energy Sharing festschreibt. Energy Sharing – die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Strom – ist eine neue Möglichkeit der Teilhabe an Erneuerbaren Energien. In einer Energy Sharing Community (ESC) können Privatpersonen, Gewerbetreibende, kommunale Akteure/Versorger und zivil gesellschaftliche Gruppen wie Vereine oder andere Initiativen an der lokalen Energiewende partizipieren. Das Seminar vermittelt kompakt die erforderlichen rechtlichen, technischen und energiewirtschaftlichen Grundlagen zum Energy Sharing. Von der Initialisierung bis zum Betrieb einer Energy Sharing Community werden die einzelnen Prozessschritte erläutert und abschließend mit Praxisbeispielen unterlegt.
Somit erhalten die Teilnehmenden das erforderliche Grundwissen, die Gründung einer ESC selbst zu moderieren oder sich als aktiver Akteur in eine Gründung einzubringen.
AGENDA
I. Grundlagen, Rechtsrahmen und Modelle
- Begriffserklärung Energy Sharing und Energy Sharing Communities
- Rechtlicher Rahmen in Deutschland und der Europäische Union
- Ziele von Energy Sharing
- Aktuelle Lage beim Energy Sharing
- § 42c EnWG im Detail
- Abgrenzung zu Mieterstrom und GGV (Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung)
II. Umsetzungsmodelle für Energy Sharing
- Wirtschaftliche, rechtliche und technische Voraussetzung
- Bilanzierung
III. Von der Initialisierung bis zum Betrieb der Energy Sharing Community
- Phase 1: Initialisierung
- Phase 2: Gründung
- Phase 3: Realisierung
- Phase 4: Laufender Betrieb & Weiterentwicklung
IV. Praxisbeispiele und Wirtschaftlichkeit
- Deutsches Praxisbeispiel WUNergy eG
- Europäische Praxisbeispiele
- Wirtschaftlichkeit & Anreizmechanismen
V. Zusammenfassung, Ausblick & Diskussion
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz