GEIG 2027 – Was Stadtwerke und EVU jetzt wissen müssen
26. November 2026 @ 9:00 - 12:15
Zielgruppe:
- Fach- und Führungskräfte aus Stadtwerken und EVU
- Mitarbeitende aus Technik, Netzbetrieb und Infrastruktur
- Vertrieb, Kundenberatung und Produktmanagement
- Recht, Regulierung und Compliance
- Produktentwicklung und Strategie
Ziel/ -inhalt des (Online-)Trainings:
Durch die Novellierung des GEIG (Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade-
und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität – kurz: Gebäude-Elektromobilitätsinf-
rastruktur-Gesetz) im Artikelgesetz vom 28.7.2026, das am 28. Juli 2026 im Bundesge-
setzblatt verkündet wurde, treten zum 1. Januar 2027 im Bereich der Ausstattung von
Gebäuden neue Anforderungen in Kraft.
Dabei geht es nicht nur vordergründig um die Festlegung, wie viele Stellplätze mit Lad-
einfrastruktur ausgestattet werden müssen. Das Gesetz enthält weitere, praktisch rele-
vante Themen wie:
- Definition und Anforderungen an „Leitungsinfrastruktur“ und „Vorverkabelung“.
- Abgrenzung der „größeren Renovierung“ und die damit verbundenen Pflichten.
- Bedeutung und praktische Umsetzung der Unternehmererklärung.
- Ausnahmetatbestände und Bußgeldvorschriften.
Neben den Pflichten aus dem Gesetz ergeben sich neue Geschäftsoptionen, bei denen
gerade Stadtwerke und EVU ihre Kompetenzen, beispielsweise beim Netzanschluss oder
dem Lastmanagement, einbringen können.
Aus diesem Online-Training nehmen Sie mit:
- Rechtssicherheit: Sie kennen die neuen GEIG-Pflichten und können einschätzen, ob
und wann Ihr Unternehmen bzw. Ihre Kunden betroffen sind. - Handlungsfähigkeit: Sie wissen, welche Schritte für Neubau, Bestand und größere
Renovierungen zu planen sind und welche Fristen gelten. - Praxistools: Checklisten und Muster für die Unternehmererklärung unterstützen Sie
bei der direkten Umsetzung. - Schnittstellen-Wissen: Sie verstehen für Ihre Immobilienprojekte die Zusammen-
hänge zwischen GEIG und GModG. - Geschäftschancen: Sie erkennen, welche neuen Dienstleistungen und Produkte sich
für EVU und Stadtwerke aus der GEIG-Umsetzung ergeben.
Agenda
Rechtsrahmen und neue Pflichten im Überblick
- Überblick über das GEIG
- Hintergründe zur Entstehungsgeschichte
- Inkrafttreten: Was gilt ab 29.07.2026, was ab 01.01.2027?
- Europäische Vorgaben: EPBD und AFIR als Treiber der nationalen Gesetzgebung
- Was ändert sich ab 1. Januar 2027?
- Neue Anforderungen an Lade- und Leitungsinfrastruktur im Überblick
- Betroffene Gebäudearten: Wohngebäude, Nichtwohngebäude, gemischt
genutzte Gebäude - Unterschiedliche Pflichten für Neubau, Bestand und größere Renovierung
- Zeitplan und Fristen für die Umsetzung
- Fallbeispiel „Wohngebäude mit 6 Stellplätzen“ – was ist ab 2027 zu tun?
- Definitionen im Fokus: „Leitungsinfrastruktur“, „Vorverkabelung“ und „Ladepunkt“
- Gesetzliche Definitionen und Mindestanforderungen (§ 4 GEIG)
- Technische Umsetzung: Was muss konkret installiert werden?
- Unterschied zwischen Vorverkabelung und betriebsfertiger Ladeinfrastruktur
- Anforderung Barrierefreiheit, öffentlich zugänglich vs. private Stellplätze
- Praxisbeispiele: Wie sehen konforme Lösungen aus
Umsetzung in der Praxis – Neubau, Bestand und Renovierung
- GEIG-Pflichten bei Neubau und größerer Renovierung
- Schwellenwerte für Wohngebäude
- Schwellenwerte für Nichtwohngebäude
- Anforderungen an Vorverkabelung, Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte
- Besonderheiten bei barrierefreien Stellplätzen
- Nachrüstpflichten im Bestand
- Welche Bestandsgebäude sind betroffen?
- Fristen für die Nachrüstung bis 2027 und danach
- Ausnahmen: Kostendeckelung (7%-Grenze), technische Hindernisse,
Denkmalschutz - Strategien für die schrittweise Umsetzung im Portfolio
- Unternehmererklärung, Dokumentation und Bußgelder
- Wer muss die Unternehmererklärung abgeben?
- Inhalt und Form der Erklärung (§ 13 GEIG)
- Aufbewahrungsfrist und Vorlagepflicht
- Bußgeldvorschriften: Was droht bei Verstößen?
Chancen für EVU und Schnittstellen zu anderen Regelwerken
- Schnittstellen GEIG zu anderen Gesetzen
- Wo überschneiden sich die Anforderungen in der Praxis?
- AFIR im Überblick: Welche Pflichten gelten für öffentlich zugängliche
Ladepunkte? - Technische Standards (ISO 15118, DATEX-II) und Datenpflichten
- Neue Geschäftsmodelle für Stadtwerke
- Beratungsdienstleistungen für Immobilienbesitzer und WEG
- Planung, Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur als EVU-Leistung
- Contracting-Modelle und Partnerschaften mit Immobilienwirtschaft
- Tarifgestaltung und Abrechnung von Ladeinfrastruktur
- Best Practice-Beispiel Produkt „GEIG-konforme Ladeinfrastruktur“
- Von der Pflicht zur Chance: Strategische Nutzung der GEIG-Umsetzung
- Wie EVU die GEIG-Pflichten für Kundenakquise nutzen können
- Integration in bestehende Produkte (Wärme, PV, Speicher, E-Mobilität)
- Positionierung als kompetenter Ansprechpartner für Gebäudeelektrifizierung
- Ausblick: Welche weiteren regulatorischen Änderungen sind zu erwarten?
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz