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Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – Inhalte und Umsetzung für die Versorger

1. September 2026 @ 9:00 - 12:15

Zielgruppe:

Mitarbeitende von Energieversorgungsunternehmen, Stadt- und Gemeindewerken aus:

  • Geschäftsführung, Strategie und Unternehmensentwicklung
  • Regulierung/Recht
  • Wärmeversorgung, Fernwärme, Nahwärme und kommunale Wärmeplanung
  • Erdgasvertrieb und Energiebeschaffung
  • Energiedienstleistungen und Contracting
  • Vertrieb, Kundenberatung und Marketing
  • Key Account Management, insbesondere Wohnungswirtschaft, Gewerbe und kommunale Liegenschaften
  • Abrechnung, Marktkommunikation, IT und Kundenservice
  • Netzstrategie, Gasnetztransformation und Wärmenetzentwicklung

Seminarziel/ -inhalt:

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden einen kompakten und praxisnahen Überblick über das am 12. Juni 2026 beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und seine Folgen für Energieversorger und Stadtwerke zu geben. Im Mittelpunkt steht nicht nur die juristische Änderung des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes, sondern vor allem die praktische Umsetzung in Vertrieb, Produktentwicklung, Beschaffung, Abrechnung und Kundenkommunikation. Das GModG ersetzt die bisherige pauschale 65-Prozent-Vorgabe beim Heizungseinbau durch einen technologieoffeneren Ansatz. Gleichzeitig entstehen neue Anforderungen durch die Bio-Treppe, die geplante Grüngasquote, Nachweis- und Informationspflichten sowie Änderungen beim CO₂-Kostenaufteilungsrecht.

Nach dem Seminar können die Teilnehmenden die für Versorger wesentlichen Regelungen des GModG einordnen, die Auswirkungen auf Wärmelösungen, Erdgasvertrieb, Fernwärme und Contracting bewerten und konkrete Handlungsfelder für ihr Unternehmen ableiten.

AGENDA

I. Das neue Gebäude-Modernisierungsgesetz

  • Politischer Hintergrund: vom „Heizungsgesetz“ zum GModG
  • Beschlussstand, Inkrafttreten und zentrale gesetzgeberische Leitlinien
  • Technologieoffenheit und Akzeptanz als neue Leitbegriffe
  • Einordnung in den Gesamtzusammenhang: EPBD, Wärmeplanung und Wärmetransformation
  • Bedeutung für Energieversorger und Stadtwerke

II. Heizungsmodernisierung: Was ändert sich?

  • Wegfall der pauschalen 65-Prozent-Vorgabe
  • Neuer Optionskatalog beim Ersatz von Heizungsanlagen
  • Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen: weiterhin möglich, aber nicht folgenlos
  • Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Solarthermie, Stromdirektheizung und innovative Lösungen
  • Neue bzw. geänderte Optionen: KWK, RLT-Anlagen mit Wärmerückgewinnung und Havariefälle
  • Auswirkungen auf Beratung, Vertrieb und Investitionsentscheidungen

III. Bio-Treppe, Grüngasquote und Hybridlösungen

  • Stufenmodell der Bio-Treppe ab 2029
  • Grüngasquote: gesetzlicher Auftrag und offene Detailregelungen
  • Anforderungen an Biomethan und Wasserstoff
  • Wärmepumpen-Hybridheizungen: bivalent parallel, teilparallel und alternativ
  • Nachweisführung, Massebilanzierung und Lieferantenbestätigungen
  • Brennstoffverfügbarkeit, Preisentwicklung und Beschaffungsrisiken

IV. Mietverhältnisse, Wärmelieferung und Abrechnung

  • Änderungen beim CO₂-Kostenaufteilungsrecht
  • Heizkostenbremse und Kostenaufteilung bei neuen Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen
  • Härtefallregelung für Vermieter
  • Schnittstellen zu Mietrecht, Wohnungswirtschaft und Wärmelieferung
  • Informations-, Nachweis- und Aufbewahrungspflichten nach § 96 GModG
  • Bedeutung für Abrechnung, Kundenservice und Vertragsgestaltung

V. Praxisfolgen für Versorgungsunternehmen

  • Auswirkungen auf Vertrieb, Produktgestaltung und Wärmelösungen
  • Konsequenzen für Fernwärme, Contracting und gebäudenahe Versorgungslösungen
  • Rolle der kommunalen Wärmeplanung nach dem GModG
  • Gasnetztransformation, parallele Netzinfrastrukturen und Kostenrisiken

Artikel zu dem Thema:

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Weitere Informationen

Details

  • Datum: 1. September 2026
  • Zeit:
    9:00 - 12:15
  • Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

Teilnahmegebühr

Einzeltarif NA-Mitglied:
350€ netto
Einzeltarif Nicht-Mitglieder:
390€ netto
Gruppentarif NA-Mitglied:
900€ netto
Gruppentarif Nicht-Mitglied:
1000€ netto

Informationen zum Gruppentarif:

Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.

*NA = Norddeutsche Allianz