Der Rechtssichere Umgang mit Balkon-PV-Anlagen und EEG- Sanktionen im Zuge der Steuerbarkeitschecks
2. September 2026 @ 10:00 - 16:00
AGENDA
Einführung
- Balkon-PV-Anlagen – Was ist das?
- Aktueller Rechtsrahmen
Der Netzanschluss von Balkon-PV-Anlagen
- Welche Besonderheiten gelten beim Netzanschluss von Balkon-PV-Anlagen?
- Welche Mitteilungspflichten treffen den Anlagenbetreiber?
- Welche technischen Vorgaben gelten, vor allem auch im Hinblick auf die überarbeiteten VDE-Normen?
- Welche Sanktionen greifen bei Pflichtverstößen?
Vertiefend: Die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister
- Welche Angaben müssen gemacht werden?
- Wie ist der weitere Kommunikationsablauf nach der Registrierung der Anlage?
- Welche Sanktionen greifen bei Pflichtverstößen?
EEG-Vergütung
- Haben Anlagenbetreiber einen Anspruch auf EEG-Vergütung?
- Der Tatbestand der „unentgeltlichen Abnahme“
- Welche Sanktionen greifen bei Pflichtverstößen?
Messung
- Muss Strom aus Balkon-PV-Anlagen gesondert gemessen werden?
- Wer trägt bei der Messung welche Kosten?
- Welche Sanktionen greifen bei Pflichtverstößen?
Sonstiges
- Besonderheiten: Balkon-PV-Anlagen in Mehrfamilienhäusern
- Die praktische Umsetzung durch Netzbetreiber
EEG-SANKTIONEN IM ZUGE DER STEUERBARKEITSCHECKS
Hintergründe
- Worum geht es bei der Fernsteuerungspflicht?
- Einordnung im regulatorischen Gesamtgefüge
- Besondere Relevanz der Fernsteuerungspflicht in 2026
Fernsteuerungspflichten für Neu- und Bestandsanlagen
- Überblick: Wie funktioniert das System der Fernsteuerungspflichten?
- Was gilt für Neu- und Bestandsanlagen?
- Verantwortlichkeit für die Ausstattung
Sanktionsregime
- Welche Pflichten müssen VNB erfüllen?
- Welche Sanktionen können bzw. müssen angewendet werden?
- Welche Voraussetzungen haben die Sanktionen?
Risiken für VNB?
- Können Ansprüche gegen den VNB geltend gemacht werden, wenn die Sanktionen nicht korrekt um- oder durchgesetzt werden?
- Wie ist das Verhältnis der Sanktionen zur EEG-Testierung?
- Sonstige Rechtsfolgen
Handlungsmöglichkeiten
- Welche Handlungsmöglichkeiten haben VNBs gegenüber den Anlagenbetreibern?
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz