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Energie- und Wärmepreiskontrolle + Anpassung von Wärmepreisklauseln
20.06.2024 @ 10:00 - 14:00
Seminarziel/ -inhalt:
Die hohen Energiepreise verärgern Kunden, auch nach Ende der Preisbremsen häufen sich die Widersprüche. Aber nicht nur Kunden und Verbraucherschützer, auch Kartellbehörden haben Energiepreise im Blick, zumindest dann, wenn der Versorger eine gewisse Marktmacht hat, wie der örtliche Grundversorger. Wir beleuchten die derzeitigen
Risiken und geben Tipps zur Vorbereitung und zum Umgang mit Kundenwidersprüchen und Kartellverfahren.
Sind Änderungen der Preisanpassungsklauseln einseitig durch Veröffentlichung zulässig oder ist eine neue Einigung mit den Kunden erforderlich? Der BGH hat eine sehr genaue Vorstellung, wann weiterhin eine Änderung der Klausel durch öffentliche Bekanntmachung erlaubt sein soll.
AGENDA
I. (Gerichtliche) Kontrolle wieder auf dem Vormarsch?
- Einseitige Preisanpassung und § 315 BGB
- Was wird geprüft?
- Wie kann man sich vorbereiten?
- Kann die Schlichtungsstelle die Billigkeit bewerten?
- Umgang mit Beschwerdekunden und Portfoliorisiken
II. Wärmepreise
- Anforderungen an die Preisgestaltung
- Exkurs: Das Schlimmste verhindern- Anpassungsrechte
- Was passiert im Streitfall?
III. Kontrolle durch Kartellbehörden
- Prüfpunkte der Behörden
- Vorbereitung und Umgang mit Verfahren
IV. Überblick: Preisgestaltung und Änderungsklauseln nach AVB
- Komplettpreis
- Mindestanforderungen an Formelpreise
- Preisänderungsklauseln nach AVBFernwärmeV
- Vereinfachte kartellrechtliche Preiskontrolle, Nachwirken der Preisbremsengesetze?
V. Anpassungen vereinbarter Klauseln
- Wann gilt die AVB
- Anpassung wirksamer Klauseln
- Austausch unwirksamer Klauseln nach § 24 AVBFernwärmeV und BGH
VI. Ableitungen und Risikoanalyse
- Bestimmung der Ausgangssituation
- Faktoren der Risikoabwägung
- Ablauf einer PAK-Anpassung nach BGH
VII. Raum für Fragen und Diskussion
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz