Energieabrechnung – Standards und Sonderfälle
9. Dezember 2026 @ 13:00 - 15:00
Seminarziel/ -inhalt:
Seit 2025 ist das Angebot eines dynamischen Tarifs für Energielieferanten verpflichtend. In der Abrechnung ist er herausfordernd. Zudem haben Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen i.S.d. § 14a EnWG nun auch die Wahl der Abrechnung nach Modul 3. Ein Problem in der Grundversorgung: Die Erstellung einer Jahresverbrauchsabrechnung während einer laufenden Abwendungsvereinbarung. Für RLM, aber auch für rollierende Abrechnungen muss bereits das Rechnungsdokument Gas weiterhin den Wegfall der Gasspeicherumlage abbilden. Hier ist oft auch die Darstellung der CO2-Kosten risikobehaftet. Neben diesen speziellen Herausforderungen möchten wir in diesem Seminar zusammen mit Ihnen auch die allgemeinen Abrechnungsgrundlagen wiederholen.
AGENDA
I. Der Grundsatz: Rechnungen und Abrechnungsinformationen
- Abrechnungszeitraum, Ablesewerte und Informationsturnus (insb. bei iMS, mME/kME)
- Rechnungsform, Rechnungsinhalte und grundsätzliche Darstellung der Kostenkomponenten
II. Die Korrektur
- Wann muss korrigiert werden?
- Ansprüche auf Nachberechnung und etwaige Fristen?
- Exkurs: Folgen verspäteter Zahlung
III. Die Sonderfälle
- Jahresverbrauchsabrechnungen während laufender Abwendungsvereinbarung
- Abrechnung Energiepreis im dynamischen Tarif
- Weitergabe reduzierter Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
- Zusatzinformationen aus CO2-Kostenaufteilungsgesetz
- Ausweisungspflicht von Einsparungen bei Wegfall der Gasspeicherumlage
- Umlagen bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
IV. Raum für Fragen und Diskussionen
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz