Wann darf der Versorger Nein sagen? Pflichtversorgung und ihre Grenzen
7. Dezember 2026 @ 10:00 - 15:00
Seminarziel/ -inhalt:
Die Rolle des Grund- und Ersatzversorgers ist durch gesetzliche Versorgungspflichten geprägt. Aufgrund der zunehmenden Differenzierung des Kundenportfolios steigen damit verbundene Risiken. Darüber hinaus hat der Grundversorger aber auch bislang wenig genutzte und neue Wahlmöglichkeiten, die Sonderformen einer Versorgung ermöglichen. In unserem Fachseminar zeigen wir Ihnen praxisnahe Möglichkeiten und Instrumente, um die Risiken im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu minimieren und neue Chancen zu heben. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Versorgungspflichten rechtssicher und optimiert erfüllen.
AGENDA
I. (Pflicht-)Versorgungsverhältnisse des Grundversorgers im Überblick
II. Die Grundversorgungspflicht
- Wer muss versorgt werden?
- Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht für eigen- oder drittversorgte Kunden
- Zulässige Preisdifferenzierung
- Formale Anforderungen
III. Zusatz- und Reserveversorgung, § 37 EnWG
- Besondere Kunden in der Grundversorgung, insb. Kunden mit PV
- Preisgestaltung der Zusatz- und Reserveversorgung
IV. Ersatzversorgung
- Wer muss ersatzversorgt werden?
- Differenzierte Preisgestaltung in der Ersatzversorgung
- Ende der Ersatzversorgung und was dann?
V. Übergangsversorgung Mittelspannung/ Mitteldruck
- Wer muss, wer darf versorgen?
- Voraussetzungen der Übergangsversorgung
- Was passiert ohne Vereinbarung?
VI. Ableitungen für Grund- und Ersatzversorger
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz