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Update Messstellenbetriebsgesetz
23.09.2024 @ 9:00 - 12:30
Vom Smart Meter zum Steuerbaren Verbraucher nach §14a
Seminarziel/ -inhalt:
Nachdem im Mai 23 das neue Messstellenbetriebsgesetz vom Bundestag beschlossen wurde, hat die BNetzA mit ihren beiden Beschlüssen zum „Netzorientierten Steuern“ per Gateway und zum neuen dreigliedrigen Netzentgelt Tempo in die Vorbereitungen zum Roll-Out gebracht. Und die Marktkommunikation dazu ist auch schon festgelegt. Damit liegen die wichtigsten Regeln für einen Neustart des deutschen Smart Metering auf dem Tisch.
Nach Rücknahme der Markterklärung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war der weitere Weg des Smart Metering in Deutschland unklar.
Doch nun müssen noch viele Details in kürzester Zeit geklärt werden, damit der Roll-Out pünktlich am 1.1.2025 beginnen kann. Damit sind für Messstellenbetreiber in diesem Jahr eine Vielzahl von wichtigen Entscheidungen zu treffen. Über diese Entwicklungen, über die Inhalte des Gesetzes und der BNetzA-Beschlüsse berichtet dieses Seminar.
AGENDA
I. Hintergründe für den Neustart
- Problem des bisherigen Rechts- und Technikansatzes
- Gateway-Steuerung für Wärmewende, Mobilitätswende und die dezentrale Erzeugung
- Anforderungen durch bidirektionales Laden oder dynamische Tarife
- Weitere Anforderungen aus der Energiepolitik
II. Inhalte des Gesetze
- Neue Preisobergrenzen und Finanzierung über den Netzbetreiber
- Agiler Rollout und zeitliche Vorgaben
- Rolle der grundzuständigen und der wettbewerblichen Messstellenbetreiber
- Sicherheitsvorgaben und Rolle des BSI
- Neue „Sichere Lieferkette“
- Noch offene Baustellen
III. Technisch Umsetzung zur Steuerung
- Die BSI-Vorgaben TR 03109-5 und die Diskussion der TR 03109-1
- Beschlüsse der Bundesnetzagentur (BK6-22-300, BK8-22-010) zur Umsetzung der §14a-Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes
- Umsetzungsregeln seit 1.1.2024
- Konsequenzen für die technischen Anschlussregeln (TAR 4100 und 4105) und TAB V2.0
- Festlegungen zur Marktkommunikation (Universalbestellprozess und API)
- RLM-light und Wirkung auf Messkonzepte
- Folgen für die Einbaupraxis
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz