Wegfall des § 68 EnFG – Umlagen auf null und rückwirkende Entlastung?
3. Februar 2026 @ 10:00 - 11:00
Zielgruppe:
- Unternehmen mit privilegierten Stromverbräuchen
- Betreiber von Wärmepumpen- oder Wasserstoffanlagen
- Netzbetreiber
- Energieversorger sowie Rechts- und Fachabteilungen mit energierechtlichem Fokus
Seminarziel/ -inhalt:
Eine aktuelle Gesetzesänderung bringt erhebliche finanzielle Entlastungen für bestimmte Stromverbräuche:
Der § 68 EnFG entfällt vollständig. Damit fällt auch der beihilferechtliche Genehmigungsvorbehalt für zentrale Befreiungstatbestände des EnFG weg.
Was bedeutet das konkret?
Die Privilegierungen nach § 22 EnFG (elektrisch angetriebene Wärmepumpen) sowie nach §§ 25, 26 EnFG (Herstellung von grünem Wasserstoff) können nun uneingeschränkt angewendet werden – ohne beihilferechtliche Genehmigung.
Die Folge:
KWKG- und Offshore-Netzumlage sind für privilegierte Netzentnahmen mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf null zu reduzieren.
Besonders brisant:
Nach Maßgabe der EuG-Rechtsprechung dürfte die Streichung des Genehmigungsvorbehalts rückwirkend bis zum 01.01.2023 wirken. Da der Gesetzgeber keine Übergangsregelung geschaffen hat, spricht vieles dafür, dass die Umlagereduzierungen dem Grunde nach für sämtliche seit dem 01.01.2023 entnommenen Strommengen an privilegierten Entnahmestellen zu gewähren sind.
AGENDA
- die rechtlichen Hintergründe des Wegfalls von § 68 EnFG
- die unmittelbaren Auswirkungen auf KWKG- und Offshore-Netzumlage
- die Voraussetzungen der Privilegierungen nach §§ 22, 25 und 26 EnFG
- praktische Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Netzbetreiber
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz