Der Widerrufsbutton ab 19.06.2026 – Relevanz und Umsetzung für die Energiewirtschaft
10. Juni 2026 @ 9:00 - 12:15
Zielgruppe:
Fach- und Führungskräfte aus Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerken und Energiedienstleistern
Seminarziel/ -inhalt:
Das Thema „Widerrufsbutton“ für die Energiewirtschaft besonders relevant, da Energieversorger und Stadtwerke zunehmend Fernabsatzverträge über Online-Portale abschließen – etwa für:
- Strom- und Gaslieferverträge
- Wärmelieferungen (Contracting)
- E-Mobilitäts-Tarife
- PV-Anlagen & Speicherlösungen
- Energiedienstleistungen
- Dynamische Tarife
- Digitale Kundenportale
Gerade in der Energiewirtschaft sind dabei Besonderheiten zu beachten:
- Vertragsbeginn vs. Lieferbeginn
- Grundversorgung vs. Sondervertrag
- Kombination aus Energie- und Dienstleistungsvertrag
- Mehrkomponenten-Verträge (z. B. Strom + Wallbox + Servicevertrag)
- Hohe regulatorische Sensibilität
Der neue Widerrufsbutton betrifft damit nahezu alle EVU mit Online-Vertragsabschluss.
AGENDA
I. Rechtlicher Rahmen & energiewirtschaftliche Besonderheiten
Rechtlicher Hintergrund
- EU-Richtlinie 2023/2673
- Umsetzung in deutsches Rech
- Verhältnis zum Kündigungsbutton
- Inkrafttreten: 19.06.2026
Verträge sind betroffen?
- Spezifisch für EVU:
- Strom- & Gaslieferverträge im Fernabsatz
- Online-Wechselstrecken
- Wärmelieferverträge
- E-Mobilitäts- und Ladeinfrastrukturverträge
- Digitale Energieprodukte
- Nicht betroffen:
- Verträge im persönlichen Beratungsgespräch
- B2B-Verträge
- ggf. individuell ausgehandelte Contracting-Lösungen
Besondere Fragestellungen in der Energiewirtschaft
- Wann beginnt die Widerrufsfrist bei Energielieferung?
- Was gilt bei sofortigem Lieferbeginn?
- Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
- Teilwiderruf bei Kombiverträgen
- Wechselprozesse und Marktkommunikation
- Praxisfall:
Online-Stromtarif mit Sofortbelieferung – was passiert beim Widerruf?
Risiken bei Nichtumsetzung
- Bußgelder bis 4 % Jahresumsatz
- Abmahnungen durch Wettbewerber
- Reputationsrisiko
- Aufsichtliche Prüfungen
II. Technische & organisatorische Umsetzung im EVU
Anforderungen an den Widerrufsbutton
- Hervorgehobene Platzierung
- Keine Login-Hürde (außer Vertragsabschluss nur mit Kundenkonto)
- Zweistufiges Verfahren
- Eindeutiger Wortlaut
Prozessintegration im Energieunternehmen
- Widerruf betrifft häufig mehrere Systeme:
- CR
- Abrechnungssystem
- Marktkommunikation
- Netzbetreiber-Meldungen
- Zahlungsabwicklung
- Wie wird der digitale Widerruf systemseitig verarbeitet?
Datenabfrage & DSGVO
- Erlaubt:
- Name
- Vertragsnummer
- Nicht zulässig: Pflichtangabe Widerrufsgrund
- Besonderheit: Integration in bestehende Datenschutzprozesse.
Dauerhafte Verfügbarkeit
- Individuelle 14-Tage-Frist
- Praktikable Lösung: permanente Anzeige
- Risiko „stillschweigende Fristverlängerung“?
Anpassung von Dokumenten
- Widerrufsbelehrung
- Datenschutz
- AGB
- Kundenkommunikation
Projektfahrplan bis 19.06.2026
- Empfohlene Schritte:
1. Bestandsaufnahme aller Online-Vertragsstrecken
2. Rechtliche Bewertung
3. IT-Konzept
4. Budgetplanung
5. Testphase
6. Go-Live
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz