Der Großkunde ohne Lieferant: Ersatzversorgung und Übergangsversorgung nach § 38a EnWG
5. Mai 2026 @ 10:00 - 12:00
Seminarziel/ -inhalt:
Wenn der Energievertrag endet und kein neuer Lieferant bereitsteht, steht der Ersatzversorger bereit. Großkunden in Mittelspannung oder Mitteldruck haben jedoch bislang keinen Versorgungsanspruch. Nach einer befristeten Notversorgung in der Energiekrise wird jetzt dauerhaft eine gesetzliche Lösung geschaffen. Als Grund- und Ersatzversorger muss man hier künftig einige unternehmerische Entscheidungen treffen. Wir geben einen kompakten Überblick über die Voraussetzungen, Möglichkeiten und Risiken.
AGENDA
I.Das Konstrukt der Notversorgung im EnWG
- Grenzen der Ersatzversorgung (und Grundversorgung)
- Bisherige Sicherungsmechanismen in Mittelspannung/Mitteldruck
- Befristete Notversorgung § 118c EnWG
II. Kommt die Übergangsversorgung nach § 38a EnWG?
- Wer muss, wer darf versorgen?
- Voraussetzungen der Übergangsversorgung
- Was passiert ohne Vereinbarung?
III.Umsetzung in der Praxis
- Vorbereitung der Entscheidung des Grundversorgers
- Preisgestaltung
- Sonstige Versorgerrechte
IV.Raum für Fragen und Diskussion
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz