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Abrechnungsprozesse
26. November 2025 @ 10:00 - 12:00
Seminarziel/ -inhalt:
Die gute Nachricht ist: Die Energieabrechnung für Lieferungen in 2025 enthält weniger Sonderfälle und Probleme als in den Jahren davor. Trotzdem gilt es, eine Vielzahl for-meller Vorgaben aus dem EnWG und anderen Gesetzen einzuhalten. Und für Monats-kunden im Gas wird schon der Januar 2026 wieder herausfordernd.
Wir gehen mit Ihnen die allgemeinen Anforderungen und die konkrete Umsetzung durch und diskutieren mit Ihnen Vor- und Nachteile unterschiedlicher Darstellungsvarianten.
AGENDA
I. Der Grundsatz: Rechnungen und Abrechnungsinformationen
- Abrechnungszeitraum, Ablesewerte und Alternativen
- Sonderfall iMS
- Papier oder elektronisch – Kundenwahl und Steuerung durch den Versorger
II. Die Sonderfälle
- Darstellung von Kostenkomponenten Strom
- Variable Kosten, z.B. im dynamischen Tarif oder für § 14 a EnWG
- Darstellung von Kostenkomponenten Gas
- Besondere Darstellungspflicht zur Gasspeicherumlage – auch in Monatsrechnun-gen
- Darstellung von CO2-Kosten und Zusatzinformationen aus CO2-Kostenauftei-lungsgesetz
III. Die Korrektur
- Wann muss korrigiert werden?
- Ansprüche auf Nachberechnung?
IV. Raum für Fragen und Diskussionen
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz