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§ 14a EnWG – BNetzA-Festlegung zur netzorientierten Steuerung
15.05.2024 @ 10:00 - 12:00
Zielgruppe:
- Fach- und Führungskräfte im Netz und im Vertrieb:
- Netzentgeltabrechnung
- Netzsteuerung
- Messwesen
- Regulierungsmanagement
- Controlling
- Rechnungswesen
- Produktentwicklung
- Kundenservice
Seminarziel/ -inhalt:
Die Bundesnetzagentur hat am 27.011.2023 die finalen Festlegungen zu § 14a EnWG veröffentlicht. Das sehr praxisrelevante Regelwerk zur netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen gilt damit ab dem 01.01.2024. Ein wichtiger Baustein der Energiewende, um der voranschreitenden Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors gerecht zu werden. Gegen Übergabe der Steuerbefugnis an den Netzbetreiber erhalten Letztverbraucher ein reduziertes Netzentgelt. Die Regelungen sind – der Materie entsprechend – umfangreich und komplex. Und sie sind in einem enormen Tempo umzusetzen!
Wir informieren Sie in zwei Stunden kompakt über die Inhalte des finalen Regelwerks.
AGENDA
- Inhalt von § 14a EnWG, Überblick BNetzA-Festlegungen, Zeitschiene
- Verpflichtende Vorgaben für Netzbetreiber und Letztverbraucher
- Abwicklung im Dreiecksverhältnis VNB-LF-Betreiber der st.VE/Letztverbraucher
- Netzentgelt-Modulvarianten
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz