Strom- und Energiesteuer
24. September 2026 @ 9:00 - 12:15
Zielgruppe:
- GeschäftsführerInnen
- AbteilungsleiterInnen
- Fach- und Führungskräfte aus dem Bereichen Regulierung, Rechnungswesen, Controlling und Steuern von Energieversorgungsunternehmen
Seminarziel/ -inhalt:
Hohe Energiepreise, insbesondere für Strom und Gas, sind seit langem eine große Herausforderung für Unternehmen. Dabei erweisen sich die Strom- und Energiesteuern als wesentlicher Kostenfaktor – nicht nur für Energieversorger, sondern auch für die Industrie, die Immobilienwirtschaft, den Verkehrssektor sowie zahlreiche weitere Branchen.
Neben dem steigenden Kostendruck sehen sich Unternehmen und Energieversorger zugleich mit einem dynamischen und sich fortlaufend wandelnden regulatorischen Umfeld konfrontiert. Dies zwingt sie dazu, ihre Energieversorgung strategisch neu auszurichten. Vor diesem Hintergrund investieren immer mehr Unternehmen in eigene, häufig auch nachhaltige Energieerzeugungs- und Versorgungslösungen. Gerade hierbei kommt den Strom- und Energiesteuern eine zentrale Bedeutung zu – grundlegende Kenntnisse sind für Versorger, Erzeuger und Lieferanten daher unverzichtbar.
Für Unternehmen geht es dabei längst nicht nur um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Eine sachgerechte Handhabung der Strom- und Energiesteuern eröffnet die Möglichkeit, Kosten zu optimieren, steuerliche Vorteile gezielt zu nutzen und zugleich Risiken wie Nachzahlungen oder Bußgelder zu vermeiden.
In unserem Seminar zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Strom- und Energiesteuer erfahren Sie kompakt und verständlich:
wie das Strom- und Energiesteuerrecht funktioniert,
wann und für wen Steuern anfallen,
welche Pflichten bei Anzeige und Erklärung bestehen,
welche Befreiungen, Ermäßigungen und Entlastungen möglich sind,
worauf es im Verfahren besonders zu achten gilt, und
welche aktuellen Entwicklungen zu beachten sind.
AGENDA
I. Grundlagen der Strom- und Energiesteuer
II. Stromsteuer
- Steuerschuldner
- Steuerentstehung
- Steuerentlastung
III. Energiesteuer
- Überblick
- Steuerschuldner
- Steuerentstehung
- Steuerentlastung
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz