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Endkundensperrung in Strom, Gas und Wärme

21. September 2026 @ 10:00 - 15:00

Seminarziel/ -inhalt:

Die Sperrung von Endkunden ist das letzte Mittel für den Versorger, um eigene Ansprüche effizient durchzusetzen. Die Anforderungen an eine rechtmäßige Sperrung sind hoch, besonders wenn Verbraucher betroffen sind. Mit Inkrafttreten der EnWG-Novelle im Dezember 2025 wurden die Sperrvorgaben für Strom und Gas gesetzlich neu systematisiert und die Sperrregelungen für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung an diejenigen für grundversorgte Kunden angeglichen, wenn auch nicht deckungsgleich übernommen.

Das Online-Seminar erläutert, wer wann gesperrt werden darf, welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede für die Grundversorgung oder für Sonderverträge in den Medien Strom und Gas gelten. Einen Schwerpunkt bildet der für die Grundversorgung erweiterte Abschlussprozess einer Abwendungsvereinbarung sowie die (verpflichtende) Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Sozialhilfeträger. Abschließend widmen wir uns den Grundlagen und Einzelfällen der Sperrung in der Wärmeversorgung.

AGENDA

I.Neue Systematik der Sperrregelungen durch die EnWG-Novelle

  • In der Grundversorgung: Schwellenwerte, Hilfsangebote, Abwendungsvereinbarung, Kontaktaufnahme mit Sozialhilfeträger
  • In Sonderverträgen: Für Haushaltskunden Annäherung an die GVV
  • Umgang mit Rechtsschutzmöglichkeiten der Kunden

II.Sperrvoraussetzungen und Sperrprozess Strom und Gas

III.Sonderfragen Strom und Gas

  • Neue Rechtsprechung zur spartenübergreifenden Sperrung
  • Sperren oder (außerordentlich) kündigen?
  • Sind Vorauszahlungen und Prepaid-Zähler noch zulässig?
  • Abwägung und Einzelfälle

IV.Sperrung in der Wärmelieferung

  • Vorgaben nach AVBFernwärmeV
  • Abwägung und Einzelfälle

V.Raum für Fragen und Diskussion

Details

  • Datum: 21. September 2026
  • Zeit:
    10:00 - 15:00
  • Veranstaltungskategorie:

Teilnahmegebühr

Einzeltarif NA-Mitglied:
460€ netto
Einzeltarif Nicht-Mitglieder:
520€ netto

Veranstaltungsort

Informationen zum Gruppentarif:

Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.

*NA = Norddeutsche Allianz