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Der Widerrufsbutton ab 19.06.2026 – Relevanz und Umsetzung für die Energiewirtschaft

10. Juni 2026 @ 9:00 - 12:15

Zielgruppe:

Fach- und Führungskräfte aus Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerken und Energiedienstleistern

Seminarziel/ -inhalt:

Das Thema „Widerrufsbutton“ für die Energiewirtschaft besonders relevant, da Energieversorger und Stadtwerke zunehmend Fernabsatzverträge über Online-Portale abschließen – etwa für:

  • Strom- und Gaslieferverträge
  • Wärmelieferungen (Contracting)
  • E-Mobilitäts-Tarife
  • PV-Anlagen & Speicherlösungen
  • Energiedienstleistungen
  • Dynamische Tarife
  • Digitale Kundenportale

Gerade in der Energiewirtschaft sind dabei Besonderheiten zu beachten:

  • Vertragsbeginn vs. Lieferbeginn
  • Grundversorgung vs. Sondervertrag
  • Kombination aus Energie- und Dienstleistungsvertrag
  • Mehrkomponenten-Verträge (z. B. Strom + Wallbox + Servicevertrag)
  • Hohe regulatorische Sensibilität

Der neue Widerrufsbutton betrifft damit nahezu alle EVU mit Online-Vertragsabschluss.

AGENDA

I. Rechtlicher Rahmen & energiewirtschaftliche Besonderheiten

Rechtlicher Hintergrund

  • EU-Richtlinie 2023/2673
  • Umsetzung in deutsches Rech
  • Verhältnis zum Kündigungsbutton
  • Inkrafttreten: 19.06.2026

Verträge sind betroffen?

  • Spezifisch für EVU:
  • Strom- & Gaslieferverträge im Fernabsatz
  • Online-Wechselstrecken
  • Wärmelieferverträge
  • E-Mobilitäts- und Ladeinfrastrukturverträge
  • Digitale Energieprodukte
  • Nicht betroffen:
  • Verträge im persönlichen Beratungsgespräch
  • B2B-Verträge
  • ggf. individuell ausgehandelte Contracting-Lösungen

Besondere Fragestellungen in der Energiewirtschaft

  • Wann beginnt die Widerrufsfrist bei Energielieferung?
  • Was gilt bei sofortigem Lieferbeginn?
  • Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
  • Teilwiderruf bei Kombiverträgen
  • Wechselprozesse und Marktkommunikation
  • Praxisfall:
    Online-Stromtarif mit Sofortbelieferung – was passiert beim Widerruf?

Risiken bei Nichtumsetzung

  • Bußgelder bis 4 % Jahresumsatz
  • Abmahnungen durch Wettbewerber
  • Reputationsrisiko
  • Aufsichtliche Prüfungen

II. Technische & organisatorische Umsetzung im EVU

Anforderungen an den Widerrufsbutton

  • Hervorgehobene Platzierung
  • Keine Login-Hürde (außer Vertragsabschluss nur mit Kundenkonto)
  • Zweistufiges Verfahren
  • Eindeutiger Wortlaut

Prozessintegration im Energieunternehmen

  • Widerruf betrifft häufig mehrere Systeme:
    • CR
    • Abrechnungssystem
    • Marktkommunikation
    • Netzbetreiber-Meldungen
    • Zahlungsabwicklung
  •  Wie wird der digitale Widerruf systemseitig verarbeitet?

Datenabfrage & DSGVO

  • Erlaubt:
    • Name
    • Vertragsnummer
    • E-Mail
  • Nicht zulässig: Pflichtangabe Widerrufsgrund
  • Besonderheit: Integration in bestehende Datenschutzprozesse.

Dauerhafte Verfügbarkeit

  • Individuelle 14-Tage-Frist
  • Praktikable Lösung: permanente Anzeige
  • Risiko „stillschweigende Fristverlängerung“?

Anpassung von Dokumenten

  • Widerrufsbelehrung
  • Datenschutz
  • AGB
  • Kundenkommunikation

Projektfahrplan bis 19.06.2026

  • Empfohlene Schritte:
    1. Bestandsaufnahme aller Online-Vertragsstrecken
    2. Rechtliche Bewertung
    3. IT-Konzept
    4. Budgetplanung
    5. Testphase
    6. Go-Live

Details

  • Datum: 10. Juni 2026
  • Zeit:
    9:00 - 12:15
  • Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

Teilnahmegebühr

Einzeltarif NA-Mitglied:
350€ netto
Einzeltarif Nicht-Mitglieder:
390€ netto
Gruppentarif NA-Mitglied:
900€ netto
Gruppentarif Nicht-Mitglied:
1000€ netto

Informationen zum Gruppentarif:

Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.

*NA = Norddeutsche Allianz