Spielregeln für die Wärmeversorgung: GMG-Eckpunkte, EU-Vor- gaben und Handlungsoptionen für Stadtwerke
15. Juni 2026 @ 9:00 - 12:15
Zielgruppe:
Mitarbeitende von Energieversorgungsunternehmen sowie Stadt- und Gemeindewerken aus:
- Geschäftsführung, Strategie und Unternehmensentwicklung
- Regulierung/Recht
- Wärmeversorgung, Fernwärme und Nahwärme, kommunale Wärmeplanung
- Gasvertrieb
- Energiedienstleistungen und Contracting
- Vertrieb, Kundenberatung und Marketing
- Key Account Management, insbesondere Wohnungswirtschaft, Gewerbe und kommunale Liegenschaften
Seminarziel/ -inhalt:
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden einen kompakten und praxisnahen Überblick über die erwarteten neuen Spielregeln der Wärmeversorgung zu geben. Im Mittelpunkt stehen dabei das Eckpunktepapier von CDU/CSU und SPD vom 24. Februar 2026 zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), die Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD / Richtlinie EU 2024/1275 sowie die Auswirkungen auf kommunale Wärmeplanung, Wärmenetze, Kundenberatung und Energiedienstleistungen. Nach dem Seminar können die Teilnehmenden die wesentlichen GMG-Eckpunkte einordnen, die Folgen der Streichung der 65 Prozent-Regel für Investitionsentscheidungen bewerten und die Chancen und Risiken der „Bio-Treppe“ und der Grüngasquote für Stadtwerke erkennen.
AGENDA
I. Regulatorischer Rahmen
- Europäischer Rahmen: EPBD / Richtlinie EU 2024/1275
- Gebäudemodernisierungsgesetz: zentrale Eckpunkte
- Streichung der 65-Prozent-Regel und Folgen für Heizungsentscheidungen
- „Bio-Treppe“
- Grüngasquote
- Wärmeplanung, WPG und Wärmenetze
- Förderung und Investitionsrahmen
II. Umsetzung in Stadtwerken – Chancen und Risiken
- Steuerungsinstrument Wärmeplanung
- Investitionsrisiken und Chancen für Wärmenetze
- Beschaffungsstrategie für Biomethan und grüne Gase
- Vertriebsprodukte und Kundenkommunikation
- Energiedienstleistungen als Geschäftschance
- Fernwärmeregulierung: AVBFernwärmeV und WärmeLV
- Handlungsempfehlungen für Stadtwerke
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz