Rechtsrahmen Gebäudeversorgung und Energy Sharing, §§ 42b,c EnWG
27. April 2026 @ 9:30 - 10:30
Seminarziel/ -inhalt:
Mit der Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung in § 42b EnWG und dem Energy Sharing in § 42c EnWG hat der Gesetzgeber Vorgaben aus der EU-Strommarktrichtlinie umgesetzt. Hiermit verfolgt er das Ziel, einen Rahmen für einfache Lösungen zur Nutzung von Dach-Solarstrom zusetzen bzw. die Teilhabe an der Energiewende zu stärken. Doch wie kommen diese Vorgaben in der Praxis an? Mit dem Kurz-Webinar möchten wir den Rechtsrahmen praxisnah vermitteln und Umsetzungshinweise geben.
AGENDA
- Unterschiede zu „Mieterstrom“
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, § 42b EnWG
- Energy Sharing, § 42b EnWG
- Praktische Umsetzung und Hürden
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz