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flexible Netzanschlussvereinbarungen nach dem EnWG

20. April 2026 @ 9:30 - 10:30

Seminarziel/ -inhalt:

Mit der EnWG-Novelle zum 25.02.2025 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeführt, flexible Netzanschlussvereinbarungen mit Anschlussnehmern abzuschließen. Diese Möglichkeit besteht nach § 17 Abs. 2b EnWG technologieoffen und gegenüber allen Kategorien von Anschlussnehmern, deren Anschlussbegehren anderenfalls abgelehnt werden würde. Mit dem Kurz-Webinar möchten wir den Rechtsrahmen und erste Praxiserfahrungen vermitteln.

Bei Bezug der praxisrelevanten Mustervorlage „flexible Netzanschlussvereinbarung mit einem netzgekoppelten Graustromspeicher“ (regulärer Preis: 2.500,- € zzgl. Ust.) wird der Webinar-Preis in Abzug gebracht!

AGENDA

  • Rechtsrahmen nach § 17 Abs. 2b EnWG
    • Wann kommt die flexNAV zum Tragen?
    • Handlungsspielräume des Netzbetreibers
    • Ausprägungen von statischen und dynamischen Begrenzungen
  • Auswirkungen auf Baukostenzuschüsse (BKZ)
  • Markterfahrungen nach 1 Jahr flexNAV: wie machen es andere?
  • Diskussion

Details

  • Datum: 20. April 2026
  • Zeit:
    9:30 - 10:30
  • Veranstaltungskategorie:

Referent/-in

RA Niklas Merkel, EVU-ASSIST GmbH
Telefon:
040 / 309 852 550 – 13

Teilnahmegebühr

Einzeltarif NA-Mitglied:
145€ netto
Einzeltarif Nicht-Mitglieder:
165€ netto

Veranstaltungsort

Informationen zum Gruppentarif:

Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.

*NA = Norddeutsche Allianz