Die neuen Messstellenverträge – Umsetzung des Beschlusses BK6-24-125
23. März 2026 @ 10:00 - 11:00
Zielgruppe:
Netzbetreiber, grundzuständige und wettbewerbliche Messstellenbetreiber, Energieversorger, Juristen sowie Fach- und Führungskräfte aus Regulierung, Marktkommunikation und Vertragsmanagement.
Seminarziel/ -inhalt:
Die Energiewirtschaft steht vor der nächsten regulatorischen Weichenstellung:
Mit dem Beschluss BK6-24-125 setzt die Bundesnetzagentur neue verbindliche Maßstäbe für Messstellenverträge.
Für Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferanten bedeutet das:
Vertragswerke prüfen, anpassen und rechtssicher umsetzen.
Doch welche konkreten Änderungen ergeben sich?
Welche Klauseln müssen zwingend übernommen werden?
Wo bestehen Gestaltungsspielräume – und wo nicht?
Und wie sollte die praktische Umsetzung jetzt erfolgen?
AGENDA
I. Einleitung
II. Allgemeiner Überblick zu den Verträgen
III. der Vertrag nach § 9 Abs.1 Nr.1 (MSB-AN)
IV. der Vertrag nach § 9 Abs.1 Nr.2 (MSB-LF)
V. der Vertrag nach § 9 Abs.1 Nr.3 (MSB-RV)
VI. Ihre Fragen
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz