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Energieabrechnung 2025

9. Februar 2026 @ 10:00 - 12:00

Seminarziel/ -inhalt:

Seit 2025 ist das Angebot eines dynamischen Tarifs für Energielieferanten verpflichtend, der in der Abrechnung herausfordernd sein dürfte. Zudem haben Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen i.S.d. § 14a EnWG nun auch die Wahl der Abrechnung nach Modul 3. Auch nach der Neustrukturierung der Sperrvorgaben noch ein Problem der Grundversorgung: Die Erstellung einer Jahresverbrauchsabrechnung während einer laufenden Abwendungsvereinbarung. Für RLM, aber auch für rollierende Abrechnungen muss bereits jetzt das Rechnungsdokument Gas an den Wegfall der Gasspeicherumlage und hinsichtlich der CO2-Kosten angepasst werden. Neben diesen speziellen Herausforderungen möchten wir in diesem Seminar zusammen mit Ihnen auch die allgemeinen Abrechnungsgrundlagen wiederholen.

AGENDA

I. Der Grundsatz: Rechnungen und Abrechnungsinformationen

  • Abrechnungszeitraum, Ablesewerte und Informationsturnus (insb. bei iMS, mME/kME)
  • Rechnungsform, Rechnungsinhalte und grundsätzliche Darstellung der Kosten-komponenten

II. Die Korrektur

  • Wann muss korrigiert werden?
  • Ansprüche auf Nachberechnung und etwaige Fristen?
  • Exkurs: Folgen verspäteter Zahlung

III.Die Sonderfälle 2025

  • Jahresverbrauchsabrechnungen während laufender Abwendungsvereinbarung
  • Abrechnung Energiepreis im dynamischen Tarif
  • Weitergabe reduzierter Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
  • Zusatzinformationen aus CO2-Kostenaufteilungsgesetz

IV.Rechnungen für Zeiträume in 2026

  • Wegfall der Ausweisungspflicht von CO2-Kosten
  • Ausweisungspflicht von Einsparungen bei Wegfall der Gasspeicherumlage
  • Umlagen bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen – Wegfall des Genehmi-gungsvorbehaltes

V.Raum für Fragen und Diskussionen

Details

  • Datum: 9. Februar 2026
  • Zeit:
    10:00 - 12:00
  • Veranstaltungskategorie:

Teilnahmegebühr

Einzeltarif NA-Mitglied:
230€ netto
Einzeltarif Nicht-Mitglieder:
260€ netto

Veranstaltungsort

Informationen zum Gruppentarif:

Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.

*NA = Norddeutsche Allianz