
Die Kundenanlage und mögliche Optionen im Lichte des BGH-Urteils vom 13. Mai 2025
11. September 2025 @ 10:00 - 13:15
Zielgruppe:
- Vertriebsmitarbeiter, Account- und Key-Accountmanager
- Vertriebsinnendienst
- Unternehmensentwicklung
- Unternehmenssteuerung
- Unternehmensführung
- Produkt- und Projektentwicklung
- Energiedienstleistungsbereiche
Seminarziel/ -inhalt:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. Mai 2025 die Rechtsbeschwerde eines Energieversorgungsunternehmens zurückgewiesen, das den Anschluss zweier Energieanlagen als Kundenanlagen im Sinn von § 3 Nr. 24a EnWG an das örtliche Verteilernetz begehrt. Vier Wohnblöcke (96 WE) und sechs Wohnblöcke (160 WE) der ortsansässigen Wohnungsbaugenossenschaft sollten u.a. mit Strom aus zwei Blockheizkraftwerke versorgt werden. Zuvor hatte der BGH das Verfahren mit Beschluss vom 13. Dezember 2022 ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt, der wiederum in einem Urteil feststellte, dass die deutsche Regelung zu Kundenanlagen nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sei.
Im Training werden zunächst die einzelnen Aspekte des BGH-Urteils analysiert und die in Rede stehende Versorgungssituation dargestellt. Anschließend werden die Anforderungen der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie erläutert, die den Rechtsrahmen für die erforderliche Änderung des EnWG vorgibt.
Welche Gestaltungsoptionen zur Kundenanlage sind vom EU-Recht gedeckt? Wie sind diese aktuelle im EnWG verankert und was bedeuten diese Optionen für den Energievertrieb und die Projektentwicklung vor allem in Bezug auf die Netzbetreiber-Pflichten?
AGENDA
I. Analyse des BGH-Urteils zur Kundenanlage
- Ausgangssituation im konkreten Fall
- rechtlichen Einordnung von Kundenanlagen gemäß § 3 Nr. 24a EnWG
- Konkrete Entscheidungskriterien
II. Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments vs. EnWG
- Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. November 2024
- Definitionen
- Ausnahmen nach europäischem Recht
- Widerspruche EnWG zur EU RL
III. Aktuelle Gestaltungs-Optionen
- Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung
- Geschlossene Verteilernetze
- Mieterstrom
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
- Bürgerenergiegemeinschaft
IV. Netzbetreiber-Pflichten bei den Gestaltungsoptionen
- Welche Netzbetreiber-Pflichten müssen bei den Optionen erfüllt werden?
V. Abschlussdiskussion
Informationen zum Gruppentarif:
Der Gruppentarif gilt für max. 5 Teilnehmer aus einem Stadt-/ Gemeindewerk.
*NA = Norddeutsche Allianz