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SUMMARY:Der Großkunde ohne Lieferant: Ersatzversorgung und Übergangsversorgung nach § 38a EnWG
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nWenn der Energievertrag endet und kein neuer Lieferant bereitsteht\, steht der Ersatzversorger bereit. Großkunden in Mittelspannung oder Mitteldruck haben jedoch bislang keinen Versorgungsanspruch. Nach einer befristeten Notversorgung in der Energiekrise wird jetzt dauerhaft eine gesetzliche Lösung geschaffen. Als Grund- und Ersatzversorger muss man hier künftig einige unternehmerische Entscheidungen treffen. Wir geben einen kompakten Überblick über die Voraussetzungen\, Möglichkeiten und Risiken. \nAGENDA \nI.Das Konstrukt der Notversorgung im EnWG \n\nGrenzen der Ersatzversorgung (und Grundversorgung)\nBisherige Sicherungsmechanismen in Mittelspannung/Mitteldruck\nBefristete Notversorgung § 118c EnWG\n\nII. Kommt die Übergangsversorgung nach § 38a EnWG? \n\nWer muss\, wer darf versorgen?\nVoraussetzungen der Übergangsversorgung\nWas passiert ohne Vereinbarung?\n\nIII.Umsetzung in der Praxis  \n\nVorbereitung der Entscheidung des Grundversorgers\nPreisgestaltung\nSonstige Versorgerrechte\n\nIV.Raum für Fragen und Diskussion
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SUMMARY:Wärmeverträge und Wärmepreisklauseln
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nDie hohen Energiepreise verärgern Kunden\, auch nach Ende der Preisbremsen häufen sich die Widersprüche. Aber nicht nur Kunden und Verbraucherschützer\, auch Kartellbehörden haben Energiepreise im Blick\, zumindest dann\, wenn der Versorger eine gewisse Marktmacht hat\, wie der örtliche Grundversorger. Wir beleuchten die derzeitigen\nRisiken und geben Tipps zur Vorbereitung und zum Umgang mit Kundenwidersprüchen und Kartellverfahren. \nSind Änderungen der Preisanpassungsklauseln einseitig durch Veröffentlichung zulässig oder ist eine neue Einigung mit den Kunden erforderlich? Der BGH hat eine sehr genaue Vorstellung\, wann weiterhin eine Änderung der Klausel durch öffentliche Bekanntmachung erlaubt sein soll. \nAGENDA \nI. (Gerichtliche) Kontrolle wieder auf dem Vormarsch? \n\nEinseitige Preisanpassung und § 315 BGB\nWas wird geprüft?\nWie kann man sich vorbereiten?\nKann die Schlichtungsstelle die Billigkeit bewerten?\nUmgang mit Beschwerdekunden und Portfoliorisiken\n\nII. Wärmepreise \n\nAnforderungen an die Preisgestaltung\nExkurs: Das Schlimmste verhindern- Anpassungsrechte\nWas passiert im Streitfall?\n\nIII. Kontrolle durch Kartellbehörden \n\nPrüfpunkte der Behörden\nVorbereitung und Umgang mit Verfahren\n\nIV. Überblick: Preisgestaltung und Änderungsklauseln nach AVB \n\nKomplettpreis\nMindestanforderungen an Formelpreise\nPreisänderungsklauseln nach AVBFernwärmeV\nVereinfachte kartellrechtliche Preiskontrolle\, Nachwirken der Preisbremsengesetze?\n\nV. Anpassungen vereinbarter Klauseln \n\nWann gilt die AVB\nAnpassung wirksamer Klauseln\nAustausch unwirksamer Klauseln nach § 24 AVBFernwärmeV und BGH\n\nVI. Ableitungen und Risikoanalyse \n\nBestimmung der Ausgangssituation\nFaktoren der Risikoabwägung\nAblauf einer PAK-Anpassung nach BGH\n\nVII. Raum für Fragen und Diskussion
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SUMMARY:Grundlagen Grund- und Ersatzversorgung
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nGrund- und Ersatzversorgung sind inzwischen zwei sehr unterschiedliche Versorgungsverhältnisse\, nicht nur bei der Preisgestaltung. Nicht immer ist die Einordnung betroffener Kunden einfach\, manche Fehler fallen zu spät auf und führen zu organisatorischem und wirtschaftlichem Mehraufwand. Mit der Einführung des 24h LFW wird der korrekten Einordnung in Grund- und Ersatzversorgung auf Grund der unterschiedlichen Kündigungsfristen und der zukünftig fehlenden rückwirkenden Anmeldemöglichkeiten eine verstärkte Bedeutung zukommen. Wir frischen die Grundlagen auf\, gehen mit Ihnen häufige Fehler- und Problemfälle durch und geben Tipps zum Umgang und zur Vermeidung. \nAGENDA \nI.Grundlagen der Grundversorgung \n\nWann wird welcher Kunde grundversorgt?\nBeginn der Grundversorgung – konkludent oder ausdrücklich\nWer wird Vertragspartner des Grundversorgers\nPreisgestaltung – Welche Tarifunterschiede sind noch zulässig?\nPreisanpassung\, Vorgaben und Stolpersteine\nExkurs: Eigenversorgung des Kunden\n\nII. Die Ersatzversorgung – Mehr Flexibilität für Versorger \n\nWann tritt Ersatzversorgung ein\nVersorgungslücken im Strom nach Einführung 24h Lieferantenwechsel\nWelcher Preis für welche Kundengruppe\nVereinfachte Preisanpassung und größere Preisflexibilität\nTransparenzvorgaben\nLieferantenrechte in der Ersatzversorgung?\n\nIII.Fallstricke und Schadensrisiken \n\nDie unbefristete Ersatzversorgung\nWas gilt bei nicht erfassten Zählpunkten?\nStreit um den Zählerstand bei Umzügen\n\nIV.Raum für Fragen und Diskussion
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SUMMARY:Haftung des Netzbetreibers
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nIm Nachgang von Störungsereignissen im Netzgebiet\, insbesondere Versorgungsunterbrechungen\, kommen immer wieder Letztverbraucher mit zum Teil sehr hohen Schadensersatzansprüchen auf den Netzbetreiber zu.\nWelche Haftungsverpflichtungen bestehen seitens des Netzbetreibers gegenüber den unterschiedlichen Kundengruppen? Und wie sollte der Prüf- und Abwicklungsprozess im Unternehmen dazu aufgebaut werden? \nAGENDA \nI. Überblick typische (Endkunden-) Schadensfälle im Netzbereich \n\nEndkundenschäden durch Versorgungsstörung\nLieferantenschäden durch Kundenzuordnung (GPKE/GeLi)\n\nII. Gesetzliche Haftungsregelungen und -erleichterung nach NAV/NDAV  \n\n Was bedeuten die Haftungsbegrenzungen?\n Was gilt für Kunden in höheren Spannungs- und Preisstufen\n\nIII. Die Schadensursache bestimmt die Haftung  \n\n Schadensursache unbekannt – was ist zu beachten\n Haftung bei Schadensverursachung durch beauftragte Dritte\n Haftung bei Schadensverursachung durch Dritte\n\nIV. Sonderfall Überspannungsschaden? \nV. Umgang mit Schadensmeldungen \n\nKundenkommunikation und Vergleichsverhandlungen\nKommunikation mit dem eigenen Haftpflichtversicherer
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SUMMARY:Preisanpassungen 2026 im Energiemarkt
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nJedes Jahr steht die Preisanpassung ungefähr zur gleichen Zeit an\, aber kein Jahr gleicht dem anderen. Wir frischen mit Ihnen die rechtlichen Grundlagen der Preisanpassung auf und behandeln die jahresaktuellen Besonderheiten in unserem Seminar. \nAGENDA \nI. Preisanpassung 2026 \n\nRecht und Pflicht zur Neukalkulation aus Gesetz und Vertrag\nFestpreisverträge und Separierungsregelungen – Was muss dargestellt werden\, was nicht?\nAchtung bei (beschränkten) Preisgarantien\n\nII. Einzelne Besonderheiten Strom und Gas 2026 (Aktualisierung vor Termin) \n\nWas wird angepasst in Sondertarifen: dynamischer Stromtarif nach § 41a EnWG und § 14a EnWG-Tarif\nGasspeicherumlage – Erwähnung in Preisanpassung\, weil noch immer Gegenstand der Rechnung?\nCO2-Kosten in 2026: Umgang mit Preiskorridor in Separierung und Komplettpreis\n\nIII.Frist\, Form und Inhalte von Preisanpassungsschreiben \n\nAnkündigungsfrist und Zugang in Grundversorgung\, Ersatzversorgung und Sonderverträgen\nFormvorgaben für Preisanpassungen\nForm und Frist des Sonderkündigungsrechts\n\nIV.Raum für Fragen und Diskussionen
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SUMMARY:Rechtliche Einordnung des 24h- LFW – Störfälle vermeiden
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nZum 06.06.2025 sind nach einer Verschiebung des Einführungszeitpunktes die neuen Marktprozesse zum 24h-Lieferantenwechsel umzusetzen. Durch die verkürzten Prozessfristen und den Wegfall der rückwirkenden Zuordnungsmöglichkeiten wird die rechtliche Einordnung der konkreten Belieferungssituation noch entscheidender\, um Belieferungslücken und Klärungsfälle zu verhindern. \nAGENDA \nI. Auswirkungen der neuen Marktprozesse\n \n\nVerhältnis Marktprozesse zu vertraglichen Regelungen\nÜberblick neue Marktprozesse\nAbschaffung von Asynchronität und Rückwirkung\nÜbertragbarkeit auf Gas?\n\nII. Klärfälle und Zuordnungslücken vermeiden\n \n\nVertrags- und Marktprozesse im Einklang\nSchließung Zuordnungslücken über Grund- und Ersatzversorgung\nWer wird Vertragspartner des Grund- und Ersatzversorgers?\n\nIII. Fallkonstellationen aus der Praxis \n\nVerspätet Auszugs- und Zählerstandsmeldung\nVerspätete Kundenmeldung nach bereits erfolgtem Einzug\nLeerstand und Zählerverwechslung\n\nIV. Unternehmensindividuelle Ableitungen \nV.  Raum für Fragen und Diskussionen
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