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SUMMARY:Messstellenbetrieb im Fokus
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nDer Rollout intelligenter Messsysteme ist eines der Dauerthemen der Energiewirtschaft der letzten Jahre. Das zeigt nicht zuletzt die ständige Novellierung des MsbG\, mit der insbesondere die Rollout-Pflichten fortwährend nachgeschärft werden – eine große Herausforderung für die grundzuständigen Messstellenbetreiber. Aber auch vertrieblich ist der Messstellenbetrieb nicht zu vernachlässigen\, wird dieser doch über den kombinierten Vertrag vom Lieferanten im Verhältnis zum Kunden übernommen. Dies wird durch die von der BNetzA nun festgelegten verpflichtenden Messstellenverträge nochmals verdeutlicht. Höchste Zeit also\, den Messstellenbetrieb und die daraus entstehenden Verpflichtungen und Haftungsrisiken genauer zu beleuchten. \nAGENDA \nI.Messstellenbetrieb nach dem MsbG \n\nAnwendungsbereich des MsbG- was gilt für welche Messeinrichtung?\nDer kombinierte Vertrag- mehr als eine Abrechnungsvereinbarung\nMessstellenbetrieb im Verhältnis zum Letztverbraucher\nFolgen für das Haftungsmanagement\n\nII. Pflichten des gMSB  \n\nAufgaben des gMSB\nAngepasste Rolloutverpflichtungen\, Preisobergrenzen und Verantwortlichkeiten\nWas gilt für den wMSB?\n\nIII.Die neuen Messstellenverträge der BNetzA \n\nGeltung und Abschlussverpflichtung\nStruktur und Kerninhalte der neuen Verträge\nUmsetzungsfristen\n\nIV.Messtellenbetrieb im Vertrieb \n\nMessstellenbetrieb als Vertragsinhalt\nKombinierter Vertrag als Grundfall der Grundversorgung\nUnd was ist mit Gas?\n\nV.Raum für Fragen und Diskussionen
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SUMMARY:Leitungsrecht des Netzbetreibers
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nZur Versorgung mit Elektrizität und Gas ist ein bedarfsgerecht ausgebautes Leitungsnetz unabdingbar. Aber unter welchen Voraussetzungen hat ein Netzbetreiber eigentlich einen Anspruch darauf\, dafür öffentliche oder private Grundstücke zu nutzen? Welche gesetzlichen Grundstücksbenutzungsrechte gibt es\, was gilt für öffentliche Verkehrswege und-flächen und wann ist eine privatrechtliche Vereinbarung oder eine dingliche Sicherung erforderlich? Und wie können Netzbetreiber ihre Rechte auf Grundstückbenutzung und Eigentumssicherung in der Praxis durchsetzen? Das schauen wir uns gemeinsam mit Ihnen in unserem Seminar „Leitungsrecht des Netzbetreibers“ an. \nAGENDA \nI. Nutzungsrechte auf öffentlichen Verkehrswegen und -flächen \n\nSonderfall Wegenutzungsverträge/Konzessionsvertrag\nVerhältnis zu Gestattungsverträgen\nUmgang mit Umwidmungen\n\nII. Gesetzliche Grundstücksbenutzungsrechte NS/ND \n\n Inhalt\, Umfang und Grenzen der gesetzlichen Grundstücksbenutzungsrechte\nInformationspflichten\nDurchsetzung bei Weigerung\nRechte des Netzbetreibers beim Anlagenbetrieb\n\nIII. Leitungs- und Eigentumssicherung \n\nGefahrenlage gesetzlicher Eigentumsübergang\nGestattungsverträge und Dienstbarkeiten in der Ausgestaltung\nLeitungen als Scheinbestandteile\nWertminderungsansprüche
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SUMMARY:CO2-Zertifikate 2.0 – Weitergabe in Gas- und Wärmelieferverträgen
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nDa mit dem Jahr 2025 die Festpreisphase für CO₂-Zertifikate im nationalen Emissionshandel endete\, stellt sich die Frage\, wie für 2026 und die Zeit danach mit den Kosten für CO₂-Zertifikate umzugehen ist. Im Seminar geben wir einen aktuellen Überblick über den rechtlichen Rahmen des zukünftigen Zertifikatehandels\, der ab 2026 im Rahmen des Preiskorridors und ab 2027 im EU-ETS-2 im „freien“ Versteigerungsverfahren erfolgen wird. Wir beleuchten die Möglichkeiten der Preis- und Vertragsgestaltung\, um eine Weitergabe von CO₂-Kosten in Belieferungsverhältnissen mit Erdgas und Wärme sowohl in der Übergangsphase als auch im EU-ETS 2 sicherzustellen. \nAGENDA \nI.Rechtlicher Rahmen des CO₂-Zertifikatehandels ab 2026 \n\nÜberblick über die rechtlichen Vorgaben\nWas gilt in 2026 im nationalen Zertifikate-System?\nAb 2027 oder 2028 Beschaffung im ETS – wann und wie?\n\nII. Kostenweitergabe in Erdgaslieferverträgen \n\nCO₂-Kosten für 2026 ff.: Umgang mit Preiskorridor und Versteigerungsverfahren in Bestandsverträgen\n\nIm Komplettpreis\nIn Energiepreis-Verträgen\n\n\nRegelungsoptionen zur CO₂-Kostenweitergabe in Neuverträgen\n\nSLP-Portfolien\nGroßkunden\n\n\nÜberblick: Welche Weitergabe für welches Jahr und welchen Kunden?\n\nIII.Und in der Wärme? \n\nCO₂-Kostenweitergabe in der AP-Preisformel oder separat?\nAnpassungsmöglichkeiten der Preisformel\n\nIV.Raum für Fragen und Diskussion
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SUMMARY:Energieabrechnung 2025
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nSeit 2025 ist das Angebot eines dynamischen Tarifs für Energielieferanten verpflichtend\, der in der Abrechnung herausfordernd sein dürfte. Zudem haben Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen i.S.d. § 14a EnWG nun auch die Wahl der Abrechnung nach Modul 3. Auch nach der Neustrukturierung der Sperrvorgaben noch ein Problem der Grundversorgung: Die Erstellung einer Jahresverbrauchsabrechnung während einer laufenden Abwendungsvereinbarung. Für RLM\, aber auch für rollierende Abrechnungen muss bereits jetzt das Rechnungsdokument Gas an den Wegfall der Gasspeicherumlage und hinsichtlich der CO2-Kosten angepasst werden. Neben diesen speziellen Herausforderungen möchten wir in diesem Seminar zusammen mit Ihnen auch die allgemeinen Abrechnungsgrundlagen wiederholen. \nAGENDA \nI. Der Grundsatz: Rechnungen und Abrechnungsinformationen \n\nAbrechnungszeitraum\, Ablesewerte und Informationsturnus (insb. bei iMS\, mME/kME)\nRechnungsform\, Rechnungsinhalte und grundsätzliche Darstellung der Kosten-komponenten\n\nII. Die Korrektur \n\nWann muss korrigiert werden?\nAnsprüche auf Nachberechnung und etwaige Fristen?\nExkurs: Folgen verspäteter Zahlung\n\nIII.Die Sonderfälle 2025 \n\nJahresverbrauchsabrechnungen während laufender Abwendungsvereinbarung\nAbrechnung Energiepreis im dynamischen Tarif\nWeitergabe reduzierter Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen\nZusatzinformationen aus CO2-Kostenaufteilungsgesetz\n\nIV.Rechnungen für Zeiträume in 2026 \n\nWegfall der Ausweisungspflicht von CO2-Kosten\nAusweisungspflicht von Einsparungen bei Wegfall der Gasspeicherumlage\nUmlagen bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen – Wegfall des Genehmi-gungsvorbehaltes\n\nV.Raum für Fragen und Diskussionen
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SUMMARY:Abrechnungsprozesse
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nDie gute Nachricht ist: Die Energieabrechnung für Lieferungen in 2025 enthält weniger Sonderfälle und Probleme als in den Jahren davor. Trotzdem gilt es\, eine Vielzahl for-meller Vorgaben aus dem EnWG und anderen Gesetzen einzuhalten. Und für Monats-kunden im Gas wird schon der Januar 2026 wieder herausfordernd.\nWir gehen mit Ihnen die allgemeinen Anforderungen und die konkrete Umsetzung durch und diskutieren mit Ihnen Vor- und Nachteile unterschiedlicher Darstellungsvarianten. \nAGENDA \nI. Der Grundsatz: Rechnungen und Abrechnungsinformationen \n\nAbrechnungszeitraum\, Ablesewerte und Alternativen\nSonderfall iMS\nPapier oder elektronisch – Kundenwahl und Steuerung durch den Versorger\n\nII. Die Sonderfälle\n \n\nDarstellung von Kostenkomponenten Strom\nVariable Kosten\, z.B. im dynamischen Tarif oder für § 14 a EnWG\nDarstellung von Kostenkomponenten Gas\nBesondere Darstellungspflicht zur Gasspeicherumlage – auch in Monatsrechnun-gen\nDarstellung von CO2-Kosten und Zusatzinformationen aus CO2-Kostenauftei-lungsgesetz\n\nIII. Die Korrektur \n\nWann muss korrigiert werden?\nAnsprüche auf Nachberechnung?\n\nIV. Raum für Fragen und Diskussionen
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SUMMARY:Preisanpassungen Strom und Gas 2025 und 2026
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nKaum hatte man sich im Hinblick auf Preisanpassungen auf ruhigere Zeiten eingestellt\, \, stehen in naher Zukunft weitergehende Änderungen an\, die Anpassungen der Strom- und Gaspreise erforderlich machen werden. Die Frage der Anpassung einzelner Preisbestand-teile stellt sich ab dem Jahr 2025 insbesondere in Sondertarifen wie dem dynamischen Stromtarif und § 14a-EnWG-Tarifen. Im Wahlkampf wurde mit einer Reduzierung der Energiepreise als „Sofortmaßnahme“ geworben. Doch unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt lassen sich die zu erwartende Senkung der Stromsteuer sowie angekündigten Reduzierungen der Umlagen und Netzentgelte an die Kunden weitergeben? Wie geht es mit der Gasspeicherumlage weiter? Worauf haben Versorger bei der Vorbereitung der Preisanpassung aufgrund veränderlicher CO2-Kosten ab 2026 zu achten? Diese Fragen und die rechtlichen Grundlagen der Preisanpassung behandeln wir in unserem Seminar. \nAGENDA \nI. Preisanpassung 2025 und 2026\n \n\nRecht und Pflicht zur Neukalkulation aus Gesetz und Vertrag\nFestpreisverträge und Separierungsregelungen – Was muss dargestellt werden\, was nicht?\nBeschränkte Preisgarantien: Schlichtungsempfehlung vom 19.05.2025\nWas wird angepasst in Sondertarifen: dynamischer Stromtarif nach § 41a EnWG und § 14a EnWG-Tarif\nGasspeicherumlage: Anstehende Senkung und weiteres Schicksal\nCO2-Kosten in 2026: Umgang mit Preiskorridor in Separierung und Komplett-preis\nExkurs Großkunden:\n\nStromsteuersenkung – wie konkret ist es?\nVerpflichtende Beteiligung von Großkunden an der Ausschüttung von Überschüssen aus dem RLM-Bilanzierungsumlagekonto?\n§ 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage vorauseilend reduzieren?\n\n\n\nII. Frist\, Form und Inhalte von Preisanpassungsschreiben\n \n\nAnkündigungsfrist und Zugang in Grundversorgung\, Ersatzversorgung und Son-derverträgen\nFormvorgaben für Preisanpassungen\nForm und Frist des Sonderkündigungsrechts\nTransparenzgrad in unterschiedlichen Produkten\n\nIII. Raum für Fragen und Diskussionen
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SUMMARY:Dynamische Tarife im Vertrieb: Integration und Anwendung
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nDie Vorbereitungen zur Einführung eines dynamischen Tarifs zum 01.01.2025 sind in vollem Gange. Sie offenbaren neben der gesetzlich vorgegebenen marktbasierten Weitergabe der Beschaffungskosten weitere große Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Tarifstruktur. So gestaltet sich insbesondere die Abrechnung der kleinteiligen Messintervalle als nur schwer umsetzbare Anforderung. Auch die unterschiedlichen Verbrauchskonstellationen bei den Kunden\, die Auswirkungen auf die weiter zu verrechnenden Kostenbestandteile haben können\, müssen bei der Produktent- und abwicklung zwingend Berücksichtigung finden. Gleiches gilt für Verbrauchsänderungen\, die nur bei entsprechender Kenntnis angemessen im Beschaffungsvorgang berücksichtigt werden können.\nIm Seminar gehen wir auf die nach unserer Erfahrung in der Umsetzung des dynamischen Tarifs bestehenden Herausforderungen ein und beleuchten die unterschiedlichen Verbrauchskonstellationen und damit verbunden Kunden-(unter)-gruppen. \nAGENDA \nI. Produktanforderungen an den Kunden \n\nGrundsätze\nUmgang mit fehlerhaften Kundenangaben\nÄnderungen in der Verbrauchsanlage und Umzug\n\nII. Verbrauchskonstellationen beim Kunden  \n\nSteuerbare Verbrauchseinrichtungen im Dynamischen Tarif\nZusammenspiel mit Netzentgeltmodulen\nAuswirkungen auf „Nebenkosten“ wie Umlagen und Konzessionsabgabe\n\nIII. Preisangaben im Vertrag und Abrechnung \n\nPreisangaben im Vertragsabschlussprozesses\nPreisdarstellung in der Abrechnung und Übermittlungswege\n\nIV. Auswirkungen Folgeprozesse \n\nPreisanpassungen\nForderungsmanagement\nUmzug\n\nV. Raum für Fragen und Diskussionen
URL:https://www.evu-assist.de/seminar/dynamische-tarife-im-vertrieb-integration-und-anwendung-2/
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SUMMARY:Endkundensperrung in Strom\, Gas und Wärme
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nDie Energiepreise explodieren\, Endkunden müssen über ordentliche und außerordentliche Preisanpassungen deutlich mehr zahlen. Auch wenn die Preisbremsen umgesetzt werden\, werden die Kunden Liquiditätsengpässe erleiden. Wie geht man mit diesen Kunden um\, wer darf wann gesperrt werden. Wie sieht die neue Abwendungsvereinbarung aus\, wann kann der Kunde Raten aussetzen und wann kann der Sperrprozess wieder aufgenommen werden? \nAGENDA \nI. Überblick \nII. Strom- und Gas-Sperrung nach aktuellen Vorgaben \n\nSperrvoraussetzungen nach GVV und befristet für Sonderverträge noch bis April 2024\nSchwellen und Hilfsangebote\nDie neue Form der Abwendungsvereinbarung\nEntscheidungsspielräume des Versorgers\nRaten-Aussetzung – wie und wie lange?\nAblauf des Sperr- und Entsperrprozesses beim Grundversorger\n\nIII. Sonderfragen Strom und Gas \n\nWas ist mit Großkunden?\nIst das das Ende von Vorauszahlung und Prepaid-Zählern?\nZulässigkeit der außerordentlichen Kündigung?\n\nIV. Sperrung in der Wärmelieferung  \n\nVorgaben nach AVB\n Abwägung und Einzelfälle\n\nV. Raum für Fragen und Beispiele
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SUMMARY:Leitungsrecht des Netzbetreibers
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nZur Versorgung mit Elektrizität und Gas ist ein bedarfsgerecht ausgebautes Leitungsnetz unabdingbar. Aber unter welchen Voraussetzungen hat ein Netzbetreiber eigentlich einen Anspruch darauf\, dafür öffentliche oder private Grundstücke zu nutzen? Welche gesetzlichen Grundstücksbenutzungsrechte gibt es\, was gilt für öffentliche Verkehrswege und-flächen und wann ist eine privatrechtliche Vereinbarung oder eine dingliche Sicherung erforderlich? Und wie können Netzbetreiber ihre Rechte auf Grundstückbenutzung und Eigentumssicherung in der Praxis durchsetzen? Das schauen wir uns gemeinsam mit Ihnen in unserem Seminar „Leitungsrecht des Netzbetreibers“ an. \nAGENDA \nI. Nutzungsrechte auf öffentlichen Verkehrswegen und -flächen \n\nSonderfall Wegenutzungsverträge/Konzessionsvertrag\nVerhältnis zu Gestattungsverträgen\nUmgang mit Umwidmungen\n\nII. Gesetzliche Grundstücksbenutzungsrechte NS/ND \n\n Inhalt\, Umfang und Grenzen der gesetzlichen Grundstücksbenutzungsrechte\nInformationspflichten\nDurchsetzung bei Weigerung\nRechte des Netzbetreibers beim Anlagenbetrieb\n\nIII. Leitungs- und Eigentumssicherung \n\nGefahrenlage gesetzlicher Eigentumsübergang\nGestattungsverträge und Dienstbarkeiten in der Ausgestaltung\nLeitungen als Scheinbestandteile\nWertminderungsansprüche
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SUMMARY:Abrechnungsprozesse 2024
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nIn 2023 kamen mit der Darstellung der Preisbremsen und der Informationen nach CO2KostAuftG gleich zwei neue „Kapitel“ zur Energieabrechnung hinzu\, die IT-Systeme und das Abrechnungsteam vor große Herausforderungen stellen. Wurde alles richtig abgebildet? Und ist neben der Turnusabrechnung noch eine gesonderte Abrechnung der Preisbremsen erforderlich? Wir gehen mit Ihnen die allgemeinen Anforderungen und die konkrete Umsetzung durch und diskutieren mit Ihnen Vor- und Nachteile unterschiedlicher Darstellungsvarianten. \nAGENDA \nI. Der Grundsatz: Rechnungen und Abrechnungsinformationen  \n\nAbrechnungszeitraum\, Ablesewerte und Alternativen\nAusblick Rollout – Anforderungen bei iMS\nPapier oder elektronisch – Kundenwahl und Steuerung durch den Versorger\nRechnungsinhalte\, Darstellung der Kostenkomponenten\nDarstellung bei reiner Weitergabe von Senkungen\n\nII. Die Sonderfälle: Preisbremsen\, Umsatzsteuer usw. \n\nPreisbremsen 2023: Abrechnung und Austausch zwischen Lieferanten\nDarstellung der erforderlichen Zusatzinformationen\nJahresdarstellung 2023 bei rollierender Abrechnung oder Zwischenabrechnung?\nUmgang mit der Umsatzsteuer\nZusatzinformationen aus CO2-Kostenaufteilungsgesetz\n\nIII. Raum für Fragen und Diskussionen
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