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SUMMARY:24-Stunden Lieferantenwechsel auch beim Gas
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nNachdem der Lieferantenwechsel in 24 Stunden im Strombereich auf Druck der Verbände auf den 6.6.2025 verschoben wurde\, laufen nun die Vorbereitungen für den neuen Lieferantenwechsel beim Gas. Gleichzeitig sind noch einige Anwendungsfragen für den Stromsektor nicht geklärt. Viele Detailregelungen in Verbindungen zu anderen aktuellen Themen\, wie Netzentgelte für Steuerbare Verbraucher usw. brauchten sehr viel Zeit\, bis diese in allen Systemen möglich wurden. Gerade die technische Neuheit der API-Schnittstelle machte in der Anfangszeit sehr große Probleme. Über diese Entwicklungen\, über die Inhalte der Regelungen und weitere BNetzA-Beschlüsse berichtet dieses Seminar. \nAGENDA \nI. Rahmenbedingungen zu den Geschäftsprozessen Strom und Gas \n\nAktueller Stand zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)\nFestlegungen und Mitteilungen der BNetzA\nRLM-Bilanzierung bei Gateway-Messungen\nNächste Veränderung beim Messstellenbetriebsgesetz 2025 (MsbG)\nEntwicklungen nach dem Beschluss der BNetzA zur Umsetzung des 14a EnWG\n\n\nII. Prozessvorgaben des LFW24 beim Gas \n\nNeuer Arbeitsrhythmus zum Lieferantenwechsel\nInhalte der Kooperationsvereinbarung\nUnterschiede zum Strombereich\nProzesse rund um Ersatz- und Grundversorgung\nKonsequenzen für die Mehr-/Mindermengen-Abrechnung\nInformationsbereitstellung zur Entnahmestelle durch den Netzbetreiber\nAnwendung der Regeln für Einspeise-Anlagen (bisherige MPES)\n\nIII. Ergänzungen zu den Prozessvorgaben \n\nAnwendungshilfen des BDEW\nStand des FAQ\nÄnderung der Stammdatenverantwortlichkeiten\nAuswirkung der Bilanzierungsvorgaben\nWeitere Diskussionen zur Weiterentwicklung zur Marktkommunikation
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SUMMARY:Leitungsrecht des Netzbetreibers
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nZur Versorgung mit Elektrizität und Gas ist ein bedarfsgerecht ausgebautes Leitungsnetz unabdingbar. Aber unter welchen Voraussetzungen hat ein Netzbetreiber eigentlich einen Anspruch darauf\, dafür öffentliche oder private Grundstücke zu nutzen? Welche gesetzlichen Grundstücksbenutzungsrechte gibt es\, was gilt für öffentliche Verkehrswege und-flächen und wann ist eine privatrechtliche Vereinbarung oder eine dingliche Sicherung erforderlich? Und wie können Netzbetreiber ihre Rechte auf Grundstückbenutzung und Eigentumssicherung in der Praxis durchsetzen? Das schauen wir uns gemeinsam mit Ihnen in unserem Seminar „Leitungsrecht des Netzbetreibers“ an. \nAGENDA \nI. Nutzungsrechte auf öffentlichen Verkehrswegen und -flächen \n\nSonderfall Wegenutzungsverträge/Konzessionsvertrag\nVerhältnis zu Gestattungsverträgen\nUmgang mit Umwidmungen\n\nII. Gesetzliche Grundstücksbenutzungsrechte NS/ND \n\n Inhalt\, Umfang und Grenzen der gesetzlichen Grundstücksbenutzungsrechte\nInformationspflichten\nDurchsetzung bei Weigerung\nRechte des Netzbetreibers beim Anlagenbetrieb\n\nIII. Leitungs- und Eigentumssicherung \n\nGefahrenlage gesetzlicher Eigentumsübergang\nGestattungsverträge und Dienstbarkeiten in der Ausgestaltung\nLeitungen als Scheinbestandteile\nWertminderungsansprüche
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SUMMARY:flexible Netzanschlussvereinbarungen nach dem EnWG
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nMit der EnWG-Novelle zum 25.02.2025 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeführt\, flexible Netzanschlussvereinbarungen mit Anschlussnehmern abzuschließen. Diese Möglichkeit besteht nach § 17 Abs. 2b EnWG technologieoffen und gegenüber allen Kategorien von Anschlussnehmern\, deren Anschlussbegehren anderenfalls abgelehnt werden würde. Mit dem Kurz-Webinar möchten wir den Rechtsrahmen und erste Praxiserfahrungen vermitteln. \nBei Bezug der praxisrelevanten Mustervorlage „flexible Netzanschlussvereinbarung mit einem netzgekoppelten Graustromspeicher“ (regulärer Preis: 2.500\,- € zzgl. Ust.) wird der Webinar-Preis für einen Teilnehmer pro Werk in Abzug gebracht! \nAGENDA \n\nRechtsrahmen nach § 17 Abs. 2b EnWG\n\nWann kommt die flexNAV zum Tragen?\nHandlungsspielräume des Netzbetreibers\nAusprägungen von statischen und dynamischen Begrenzungen\n\n\nAuswirkungen auf Baukostenzuschüsse (BKZ)\nMarkterfahrungen nach 1 Jahr flexNAV: wie machen es andere?\nDiskussion
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SUMMARY:Forderungsmanagement
DESCRIPTION:Zielgruppe: \n\nMitarbeiter im Vertrieb\nForderungsabteilung-/management\nRechnungswesen und Inkasso\n\nSeminarziel/ -inhalt: \nDer Zahlungsausfall von Kunden ist ein wiederkehrendes und häufiges Thema in jedem Stadtwerk. Verstärkt durch hohe Energiepreise wird ein effektives Forderungsmanagement immer wichtiger. Welche Möglichkeiten haben Sie als Energieversorger effektiv und rechtssicher zu handeln. Worauf ist im Unternehmen zu achten und welche Prozesse sollten im Haus etabliert werden. \nWir zeigen Ihnen auf\, wie Sie schon im Vorfeld richtig agieren und auf einen Forderungsausfall schnell und sicher reagieren. \nAGENDA \nI. Einleitung \n\nTrends und Fakten (Datenlage 2023)\n\nII. Grundlagen und Methodik \n\nDas Schuldverhältnis zwischen EVU und Kunde\nDie Unterscheidung Sondervertrag und Grundversorgung\n\nIII. Präventive Maßnahmen gegen Forderungsausfall \n\nDie Ablehnung des Vertragsschlusses\nDie Bonitätsprüfung\nDie Vorauszahlung und Sicherheitsleistung\n\nIV. Repressive Maßnahmen gegen Forderungsausfall \n\nDer Verzug und die Mahnung\nDie Vorauszahlung und Sicherheitsleistung\nDie Sperrung\nDie Fristlose Kündigung\nDie Ordentliche Kündigung\nDas Gerichtliche Mahnverfahren\n\nV. Schuldner im Insolvenzverfahren \n\nDer Ablauf des Insolvenzverfahrens\nDie Insolvenzanfechtung\n\nVI. Aktuelles und Abschlussdiskussion \n\nDie Abwendungsvereinbarung und sonstige Neuerungen
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SUMMARY:Rechtsrahmen Gebäudeversorgung und Energy Sharing\, §§ 42b\,c EnWG
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nMit der Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung in § 42b EnWG und dem Energy Sharing in § 42c EnWG hat der Gesetzgeber Vorgaben aus der EU-Strommarktrichtlinie umgesetzt. Hiermit verfolgt er das Ziel\, einen Rahmen für einfache Lösungen zur Nutzung von Dach-Solarstrom zusetzen bzw. die Teilhabe an der Energiewende zu stärken. Doch wie kommen diese Vorgaben in der Praxis an? Mit dem Kurz-Webinar möchten wir den Rechtsrahmen praxisnah vermitteln und Umsetzungshinweise geben. \nAGENDA \n\nUnterschiede zu „Mieterstrom“\nGemeinschaftliche Gebäudeversorgung\, § 42b EnWG\nEnergy Sharing\, § 42b EnWG\nPraktische Umsetzung und Hürden
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SUMMARY:Messstellenbetrieb im Fokus
DESCRIPTION:Seminarziel/ -inhalt: \nDer Rollout intelligenter Messsysteme ist eines der Dauerthemen der Energiewirtschaft der letzten Jahre. Das zeigt nicht zuletzt die ständige Novellierung des MsbG\, mit der insbesondere die Rollout-Pflichten fortwährend nachgeschärft werden – eine große Herausforderung für die grundzuständigen Messstellenbetreiber. Aber auch vertrieblich ist der Messstellenbetrieb nicht zu vernachlässigen\, wird dieser doch über den kombinierten Vertrag vom Lieferanten im Verhältnis zum Kunden übernommen. Dies wird durch die von der BNetzA nun festgelegten verpflichtenden Messstellenverträge nochmals verdeutlicht. Höchste Zeit also\, den Messstellenbetrieb und die daraus entstehenden Verpflichtungen und Haftungsrisiken genauer zu beleuchten. \nAGENDA \nI.Messstellenbetrieb nach dem MsbG \n\nAnwendungsbereich des MsbG- was gilt für welche Messeinrichtung?\nDer kombinierte Vertrag- mehr als eine Abrechnungsvereinbarung\nMessstellenbetrieb im Verhältnis zum Letztverbraucher\nFolgen für das Haftungsmanagement\n\nII. Pflichten des gMSB  \n\nAufgaben des gMSB\nAngepasste Rolloutverpflichtungen\, Preisobergrenzen und Verantwortlichkeiten\nWas gilt für den wMSB?\n\nIII.Die neuen Messstellenverträge der BNetzA \n\nGeltung und Abschlussverpflichtung\nStruktur und Kerninhalte der neuen Verträge\nUmsetzungsfristen\n\nIV.Messtellenbetrieb im Vertrieb \n\nMessstellenbetrieb als Vertragsinhalt\nKombinierter Vertrag als Grundfall der Grundversorgung\nUnd was ist mit Gas?\n\nV.Raum für Fragen und Diskussionen
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SUMMARY:Geli Gas 2.0
DESCRIPTION:Zielgruppe: \nDas Seminar ist relevant für alle\, die im Gassektor mit Marktpartnern über die standardisierten Prozesse kommunizieren.\nDies sind Lieferanten\, Messstellenbetreiber\, Netzbetreiber\, Energieserviceanbieter. \nSeminarziel/ -inhalt: \nDie Bundesnetzagentur hat nach mehreren Jahren der Beratung Ende 2023 neue Vorgaben für die Abläufe beim Anbieterwechsel im Gasbereich beschlossen. Ziel ist es\, bestimmte Elemente an die Entwicklungen im Strommarkt anzugleichen – ohne diese jedoch vollständig zu übernehmen.\nMit der sogenannten GeLi Gas 2.0 wird das Regelwerk für den Gassektor erstmals seit 2016 aktualisiert. Grundlage bleibt das ursprüngliche Modell aus dem Jahr 2007. Die neuen Prozesse sollen ab dem 1. April 2026 verpflichtend umgesetzt werden – und folgen damit zeitlich auf die bereits gestarteten Neuerungen im Strombereich. Anders als dort ist jedoch kein Wechsel des Anbieters innerhalb eines Tages vorgesehen. Damit rücken die Prozesse in Strom und Gas perspektivisch weiter auseinander.\nEin zentraler Aspekt der Überarbeitung ist die Einführung des AS4-Kommunikationsstandards für die Marktkommunikation im Gas – ein Schritt\, der im Strombereich bereits im Gange ist. Um die technische Anbindung von Gaszählern über Strom-Gateways auch zukünftig sicherzustellen\, waren zudem Anpassungen in der Datenkommunikation sowie in den vertraglichen Grundlagen not-wendig.\nDer Beschluss bringt umfassende Änderungen mit sich\, von denen viele Unternehmen betroffen sind. Noch offene Details sollen in der nächsten Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) präzisiert werden. Parallel wird über die Einführung des Lieferantenwechsels in 24 Stunden diskutiert\, der eigentlich auch im Gassektor für den 1.1.2026 vorgeschrieben ist.\nDieses Webinar gibt einen strukturierten Überblick über die anstehenden Änderungen\, erläutert die Unterschiede zur bisherigen Praxis und stellt Bezüge zur Strom-Marktkommunikation her. Es richtet sich an Fachkräfte und Verantwortliche\, die sich frühzeitig mit den kommenden Anforderungen im Bereich der energiewirtschaftlichen Prozesse auseinandersetzen möchten. \nAGENDA \nI. Allgemeine Einführung \n\nNetzzugangsmodell und Marktrollen\nNeue Rolle der BNetzA durch striktere Auslegung des Europarechts\nAuslaufen der Gasnetzzugangsverordnung\nAusweitung des Verantwortungsbereiches der BNetzA\nVorgaben zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden\nAktuelle Entwicklungen\n\nII. Einführung in die Marktkommunikation\n \n\nNetzzugangsmodell und Marktrollen\nWichtige Begriffe: MeLo\, MaLo\, SLP\, RLM\, Bilanzkreis\, Marktgebiet\, Handelspunkt etc.\nKommunikation via EDIFACT\nFestlegungen und Mitteilungen der BNetzA\nRelevante Dokumente: Aktivitätsdiagramme\, Entscheidungsbaumdiagramme\, Codelisten\, EDIFACT-Handbücher\, Umsetzungsfragenkataloge\, Einführungsszena-rien\n\nIII. Lieferantenwechsel nach GeLi Gas heute und in Zukunft \n\nAllgemeine Festlegungen: Fristen und Formate\, Vollmachten\, Identifikation\nNeuer Kommunikationsweg AS4\nWechselprozesse: Kündigung\, Lieferbeginn\, Lieferende\, Ersatzversorgung\nÜbergreifende Prozesse: Netznutzungsabrechnung\, Stammdatenänderung\, Ge-schäftsdatenanfrage\nMesswertübermittlung\nAnforderung von Brennwert und Zustandszahl\nBilanzierungsvorgaben: Synchron- und Asynchronmodell\nAusblick: Lieferantenwechsel in 24 Stunden auch im Gas\n\nIV. Schnittstellen der GeLi Gas zu anderen Marktprozessen \n\nMessstellenbetrieb nach WiM Gas\nAbrechnung nach G 685\nBilanzierung nach GaBi Gas\nMehr/Mindermengenabrechnung
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